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ANKLAGEN ist kein offizielles Amnesty-Organ. ANKLAGEN wird vom Amnesty-Bezirk Tübingen herausgegeben. In einzelnen Beiträgen, insbesondere in namentlich gekennzeichneten, wird nicht immer die Meinung von Amnesty International vertreten. ANKLAGEN erscheint 4-mal jährlich. Der Bezug ist kostenlos. Redaktion: Sabine Bouajaja, Gina Burger, Christian Eisenreich, Leni Hagel, Christine Hämmerling, Ferdinand Issels, Filipp Münst, Sonja Neubauer, Eva Scheerer (ViSdP), Heiderose Schwarz, Maximilian Siebler, Volquart Stoy, Hannes Ströbel, Sarah Weltecke, Carla Wember
Alle Ausgaben ab Herbst 2005 finden Sie als PDF-Version auf unserer Archiv-Seite: Titelthemen und PDF-Download
Liebe Freunde,
am 10. Dezember werden in Oslo drei Frauen aus Liberia und Jemen mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Es ist eine Würdigung ihres Einsatzes für die Stärkung der Rolle der Frau, wie das Komitee in Oslo erklärte. Amnesty-Generalsekretär Salil Shetty begrüßte die Entscheidung des Komitees. Diese bestärke Frauen überall auf der Welt, sich für ihre Rechte einzusetzen. Und doch waren insbesondere westliche Reaktionen auf die Verleihung des Preises an Tawakul Karman, jemenitische Frauenrechtlerin und erste arabische Friedensnobelpreisträgerin, geteilt. Grund dafür ist die Mitgliedschaft Karmans in der Islah-Partei, dem jemenitischen Zweig der Muslimbruderschaft.
Islamistin und Menschen-, ja gar Frauenrechtlerin? Das geht im Kopf vieler im Westen nicht zusammen. Grund dafür ist, dass muslimische Frauen häufig allein als Opfer betrachtet werden. Auch wenn sich diese Wahrnehmung durch die rege weibliche Beteiligung an den Aufstandsbewegungen dieses Jahres verändert hat, sind hierzulande die arabischen Frauenrechtsbewegungen kaum bekannt. Einflussreich sind hier eben gerade nicht säkulare, sondern vielschichtige islamische und islamistische Strömungen. Diese zielen auf die Versöhnung zweier angeblicher Gegenpole, die muslimische Frauen vor die Wahl stellen: entweder der islamische Glaube oder die Identifikation mit den Menschenrechten. Die Mehrheit der muslimischen Frauen identifiziert sich aber sowohl mit dem Islam als auch mit der Menschenrechtsidee. Islamische Feministinnen versuchen deshalb, diese Konzepte zu versöhnen, indem sie den Islam heranziehen, um die Gleichberechtigung im öffentlichen wie im privaten Leben zu begründen und durchzusetzen. Die westliche Welt tut sich keinen Gefallen, wenn sie islamistische Frauenrechtsbewegungen oder auch islamistische Bewegungen allgemein undifferenziert als Feinde der westlichen Menschenrechtsidee qualifiziert. Zum einen haben Europa und die USA durch die Unterstützung von Regimen, die in großem Rahmen Menschenrechte verletzten, ihre Glaubwürdigkeit als Verfechter der Menschenrechte im Nahen Osten auf lange Zeit verloren. Zum anderen sind diese islamischen Konzepte in den jeweiligen Gesellschaften weit anschlussfähiger als säkulare. Die freie Entscheidung der Menschen in der arabischen Welt im Rahmen von demokratischen Wahlen muss respektiert werden, solange demokratische Spielregeln und fundamentale Rechte eingehalten und geschützt werden.
Statt muslimische Frauen weiterhin in eine Opferrolle zu drängen und ihnen die Fähigkeit zum Einsatz für ihre eigenen Rechte in der von ihnen gewählten Weise abzusprechen, bietet sich im Lichte des Arabischen Frühlings die Gelegenheit, die Leistungen starker Frauen wie Tawakul Karman anzuerkennen. Statt in der Angst vor dem Einflussgewinn islamistischer Parteien zu verharren, müssen revisionistische Kräfte der alten Regime zur Verantwortung gezogen werden, die aktuell das größte Hindernis für Menschenrechte, Freiheit und Demokratie darstellen.
Dass die Kategorien vom „guten Säkularisten“ und dem „bösen Islamisten“, gerade in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte, noch nie mit der Realität übereingestimmt haben, hat der Arabische Frühling gezeigt. Die diesjährige Verleihung des Friedensnobelpreises an eine arabische Revolutionärin und Frauenrechtlerin erster Stunde setzt deshalb ein längst überfälliges Zeichen für eine neue, ehrlichere Beziehung und Zusammenarbeit auf Augenhöhe im Bereich der Menschenrechte.
Ihre Gina Burger
Der Protest von Amnesty International gegen die Hinrichtung von Troy Davis
In Diskussionen über die Todesstrafe prallen oft gegensätzliche Gerechtigkeitsverständnisse aufeinander, denen schwerlich mit Argumenten beizukommen ist. 61% der Amerikaner unterstützen dem Gallup-Institut zufolge die Todesstrafe. Ein Rekordtief, doch aus Sicht von Menschenrechtlern eine unvorstellbar hohe Zahl.
Troy Davis
Am 21. September 2011 fand unter großer öffentlicher Aufmerksamkeit und immensem internationalen Protest die Todesstrafe erneut Anwendung. Troy Davis wurde im US-Bundesstaat Georgia hingerichtet. Er soll 1989 einen Polizisten erschossen haben, beteuerte bis zuletzt jedoch seine Unschuld. Seine Tat war lediglich durch Zeugenberichte bestätigt worden, sieben der neun Hauptbelastungszeugen änderten ihre Aussage oder zogen sie zurück. Es gab keine Beweise, keine Tatwaffe und keine DNA-Spuren, und trotz dieser Zweifel an seiner Schuld wurde der 42-jährige Davis durch die Giftspritze getötet. Viermal soll er am Abend des 21. September in die Exekutionskammer geführt worden sein, doch auch der letzte Versuch der Anwälte, die Hinrichtung abzuwenden, scheiterte. Dieser Fall führt aufgrund der spärlichen Beweise besonders deutlich die Unmenschlichkeit der Todesstrafe vor Augen.
Amnesty sendet klare Botschaft
Amnesty International kämpft seit 30 Jahren gegen die Todesstrafe. Der USA-Experte der deutschen Amnesty-Sektion Sumit Bhattacharyya erklärt sich „traurig und wütend über die Hinrichtung von Troy Davis.“ Die Botschaft von Amnesty International ist hier unmissverständlich: Staaten können nicht die Achtung der Menschenrechte beteuern und gleichzeitig Straftaten mit der Todesstrafe vergelten. An die Stelle von Gerechtigkeit tritt dann Rache. Es geht nicht um die Verharmlosung von Gewaltverbrechern, sondern um die Feststellung, dass die Todesstrafe an sich eine Menschenrechtsverletzung ist, die den Grundsatz: „Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ verletzt.
So protestierte Amnesty International in vielfältiger Weise gegen die Hinrichtung von Troy Davis. Überall auf der Welt fanden vor seiner Hinrichtung Mahnwachen statt, allein eine Online-Aktion von Amnesty in den letzten Tagen davor unterschrieben 32.700 Menschen, weltweit forderten hunderttausende Menschen den Begnadigungsausschuss auf, den Entschluss zu überdenken. Amnesty International rief in den letzten Tagen vor der Hinrichtung sowohl zu Fax- wie auch zu Telefonaktionen auf. Dreimal zuvor schien die Tötung von Troy Davis besiegelt. Gerade die USA-Sektion von Amnesty versuchte, durch Aktionen wie ein veröffentlichtes Telefonat mit Troy Davis, den „Not in my name“-Aufruf sowie eine Informationskampagne immer wieder gegen die Hinrichtung zu protestieren. Auch Ex-US-Präsident Jimmy Carter wandte sich gegen die Vollstreckung der Todesstrafe an Troy Davis.
Die Todesstrafe in den USA
Der Kampf für das universelle Recht auf Leben ist ein Grundstein für die Arbeit von Amnesty International. Mit zunehmendem Erfolg, denn immer mehr Staaten schaffen die Todesstrafe ab. Nach Informationen von Amnesty International wurden jedoch 2010 immer noch mindestens 527 Menschen in 22 Ländern hingerichtet, die vermutlich Tausenden Exekutionen in China nicht mitgerechnet.
In den USA hat die Todesstrafe eine lange Geschichte. In den neu gegründeten britischen Kolonien wurde schon 1609 zum ersten Mal die Todesstrafe verhängt. 1967 ordnete der Oberste Gerichtshof ein Vollstreckungsmoratorium an, als ihm mehrere Fälle über die Zulässigkeit der Todesstrafe vorlagen. Ein Fall in Georgia, der Fall Furman, schaffte es schließlich vor den Gerichtshof und die Richter gaben dem Kläger Recht. Die Todesstrafe sei „grausam und ungewöhnlich“. Es wurde argumentiert, dass der achte Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, der jeder Person Schutz vor grausamer und ungewöhnlicher Strafe gewähren soll, verletzt wurde. Ergebnis war eine Überarbeitung der Todesstrafengesetze, die vor Willkür schützen soll. Nach 1967 wurden ausschließlich Tötungen mit dem Tode bestraft, allerdings nicht ohne Diskussionen darüber, ob nicht auch Vergewaltigungen von Kindern mit der Todesstrafe geahndet werden sollten. Dies setzte sich jedoch nicht durch, was vom jetzigen Präsidenten der Vereinigten Staaten Barack Obama kritisiert wird.
In den USA sind fünf Hinrichtungsarten vorgesehen: durch Giftinjektion, den elektrischen Stuhl, Vergasen, Erhängen und Erschießen. Die Häufigkeit der Hinrichtungsarten unterscheiden sich von Bundesstaat zu Bundesstaat. Texas führt mit 457 Exekutionen seit 1976 die meisten Hinrichtungen durch, in 18 Bundesstaaten wie New York und Alaska ist die Todesstrafe abgeschafft. Zwischen 1900 und 1985 wurden Amnesty International zufolge 350 Menschen zum Tode verurteilt, deren Unschuld später festgestellt wurde. Bei 23 von ihnen geschah dies erst nach ihrer Hinrichtung. Auch im Fall von Hank Skinner, der aufgrund seines erneut festgesetzten Hinrichtungstermins am 9.11.2011 von tragischer Aktualität ist, gibt es Zweifel an der Schuld des Verurteilten. Der Termin wurde kurz vor der Hinrichtung erneut verschoben und die Untersuchung von DNA-Spuren geprüft.
Trauer um Troy Davis
Nach der Hinrichtung von Troy Davis nahmen mehr als 1000 Menschen an der Trauerfeier in Savannah im US-Bundesstaat Georgia teil. Larry Cox, Direktor von Amnesty International USA, zeigte als einer der vielen Vertreter von Menschen- und Bürgerrechtsgruppen mit dem Spruch „Ich bin Troy Davis“ auf einer Armbinde seine Anteilnahme. Diese Worte wurden immer wieder von Gegnern der Todesstrafe im Kampf gegen die Hinrichtung von Davis benutzt.
Troy Davis bat kurz vor seiner Hinrichtung Familie und Freunde, „seinen Kampf weiter zu kämpfen.“ Er beteuerte: „Der Kampf für Gerechtigkeit endet nicht mit mir. Dieser Kampf ist für alle Troy Davis, die vor mir kamen und die nach mir kommen werden.“
Carla Wember
Frauen werden bis zur Brust, Männer bis zur Hüfte eingegraben. Wie groß die Steine sein dürfen oder wer den ersten Stein wirft – alles ist bis ins Detail gesetzlich geregelt. Dem Hinrichtungsopfer sollen vor dem Tod schwerste Schmerzen zugefügt werden. Das iranische Strafgesetzbuch schreibt die Todesstrafe durch Steinigung bei Ehebruch zwingend vor.
Mehr als zwei Drittel der Staaten haben die Todesstrafe gesetzlich oder in der Praxis abgeschafft. Iran gehört zu den fast 60 Staaten, die weiterhin an der Todesstrafe festhalten. Das Land ist nach China der Staat mit den meisten Hinrichtungen. Im Jahr 2010 wurden nach Angaben der iranischen Behörden 252 Menschen hingerichtet. Es fanden außerdem nicht offiziell bekannt gegebene Hinrichtungen statt. Über mehr als 300 zusätzliche Exekutionen gibt es glaubwürdige Berichte. Anfang 2011 war ein alarmierender Anstieg der Hinrichtungen zu beobachten, nachdem Ende Dezember 2010 ein verschärftes Gesetz zur Drogenbekämpfung in Kraft getreten war. In den ersten beiden Monaten dieses Jahres sollen mindestens 86 Menschen hingerichtet worden sein. Mindestens acht von ihnen waren politische Gefangene. Die iranische Juristin und Friedensnobelpreisträgerin des Jahres 2003, Shirin Ebadi, kritisierte, die gängige Praxis, politischen Gegnern kriminelle Delikte anzuhängen, nehme mit dem neuen Drogenbekämpfungsgesetz zu. Damit steige für Oppositionelle die Gefahr, zum Tode verurteilt zu werden.
14 Menschen droht die Steinigung
Die häufigste Hinrichtungsmethode im Iran ist das Erhängen; der iranische Rechtskodex erlaubt aber auch das Erschießen, den elektrischen Stuhl und Steinigungen. Seit der Islamischen Revolution 1979 wurden 77 Steinigungen dokumentiert. Die tatsächliche Zahl liegt sicher höher, da amtliche Zahlen besonders für die Anfangsjahre fehlen. Im Rahmen ihrer Kampagne gegen die Todesstrafe hat Amnesty International im Jahr 2011 einen der Schwerpunkte auf Steinigungen im Iran gelegt. Diese Hinrichtungsmethode trifft in der Mehrzahl Frauen, die im iranischen Gesetz, besonders was Ehe und Scheidung angeht, benachteiligt sind. Sogar die gesetzlich geregelte Durchführung der Steinigung diskriminiert Frauen: Das Gesetz schreibt vor, dass Personen, die der Erdgrube entkommen, frei sind, sofern sie vorher ihre Tat gestanden haben. Dieser unwahrscheinliche Fall der Selbstbefreiung tritt eher ein, wenn man wie die Männer nur bis zur Hüfte eingegraben ist. Amnesty weiß von mindestens zehn Frauen und vier Männern, denen im Iran wegen Ehebruchs die Steinigung droht. Mindestens einer weiteren Frau, die zunächst wegen Ehebruchs zur Steinigung verurteilt worden war, droht nun der Vollzug der Todesstrafe durch den Strang.
Das Schicksal der zum Tod durch Steinigung verurteilten Sakineh Mohammadi Ashtiani hat im letzten Jahr die Öffentlichkeit alarmiert. Die 43-Jährige gehört der aserbaidschanischen Minderheit an und spricht „aserisch“ (eine Turksprache). Das vor Gericht übliche Persisch ist ihr nicht vertraut, daher konnte sie der Verhandlung nur unzureichend folgen. Nach der Ermordung ihres Ehemanns im Jahr 2005 wurde sie zunächst wegen Mordes angeklagt, schließlich aber lediglich wegen der mutmaßlichen Beteiligung an der Tötung zu zehn Jahren Haft verurteilt, die der Oberste Gerichtshof 2009 auf fünf Jahre herabsetzte. Außerdem wurde sie 2006 in einem unfairen Verfahren wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt. Das Gerichtsverfahren beruhte auf erzwungenen „Geständnissen“. Zwei beteiligten Richtern war für den Tatbestand des Ehebruchs die Beweisdecke zu dünn, die anderen drei machten aber von einer Klausel im iranischen Strafrecht Gebrauch, derzufolge „Erkenntnisse des Richters“, also dessen subjektive Einschätzung, als alleinige Grundlage für eine Verurteilung ausreichen.
Das Urteil sollte im Juli letzten Jahres vollstreckt werden. Nach internationalen Protesten und Kampagnen wurde die Vollstreckung ausgesetzt. Berichten zufolge soll das Oberste Gericht in Teheran statt der Steinigung die Vollstreckung der Todesstrafe durch den Strang genehmigt haben. Im Januar 2011 wurde berichtet, aufgrund des Gnadengesuchs von Ashtianis Kindern sei die Todesstrafe in eine zehnjährige Gefängnisstrafe umgewandelt worden. Skepsis ist angebracht: Sakineh Mohammadi Ashtiani befindet sich immer noch im Todestrakt des Zentralgefängnisses von Täbris.
Das Iran-Team von Amnesty International ist der Ansicht, dass Sakineh Mohammadi Ashtiani die Haftstrafe wegen der angeblichen Beteiligung an der Ermordung ihres Ehemanns bereits verbüßt hat, es gebe „keinen einleuchtenden legalen Weg, ein Todesurteil wegen Mordes gegen sie zu verhängen, da ihre Kinder auf das Recht, die Hinrichtung ihrer Mutter zu fordern, verzichtet haben. [Die Blutsverwandten des Ermordeten haben nach iranischem Gesetz das „Recht auf Vergeltung“ (qisas-e nafs), sie können auf die Vollstreckung der Hinrichtung verzichten und stattdessen „Blutgeld“ (diyeh) verlangen oder aber den Täter ohne Gegenleistung begnadigen; Anm. d. Red.] Falls sie doch gehängt werden sollte, so wird das in Zusammenhang mit dem Schuldspruch wegen Ehebruchs geschehen, selbst wenn die Behörden versuchen, es als Hinrichtung wegen Mordes hinzustellen.“
Rechtsanwälte, die Angeklagte in Steinigungsfällen vertreten und an die Öffentlichkeit gehen, geraten selbst ins Visier der Behörden. So erging es auch den beiden Anwälten von Sakineh Mohammadi Ashtiani: Einer musste zu seiner Sicherheit im Juli 2010 aus dem Iran fliehen, der andere wurde im Oktober 2010 zusammen mit ihrem Sohn während eines Interviews mit zwei deutschen Journalisten verhaftet. Sakineh Mohammadi Ashtiani hat keinen rechtlichen Beistand mehr und ist immer noch in Gefahr, hingerichtet zu werden. Offensichtlich warten die Behörden darauf, dass das öffentliche Interesse an ihrem Fall abnimmt.
Moratorium wird ignoriert
Obwohl im Dezember 2002 die damalige Oberste Justizautorität Irans, Ajatollah Shahroudi, ein Moratorium für Hinrichtungen durch Steinigung verfügt hatte, wurden sie im Mai 2006 wieder aufgenommen. Seither sind mindestens sechs Menschen gesteinigt worden. Drei Personen, die ursprünglich zum Tod durch Steinigung verurteilt worden waren, wurden stattdessen gehängt. Auf einer Pressekonferenz im Januar 2009 erklärte der Sprecher der Justiz, dass die Vorschrift über das Moratorium rechtlich nicht bindend sei und Richter es daher ignorieren könnten.
Nach der Wiederaufnahme der Steinigungen starteten iranische Menschenrechtsaktivisten im Oktober 2006 die Kampagne Stop Stoning Forever (Stoppt die Steinigungen endgültig). Viele internationale Menschenrechtsorganisationen, darunter auch Amnesty International, und Einzelpersonen aus aller Welt unterstützen diese Initiative. Seitdem konnten mindestens dreizehn Frauen und zwei Männer vor dem Tod durch Steinigung gerettet werden. Außerdem wurden in einigen Fällen Hinrichtungsaufschübe und Wiederaufnahmeverfahren erreicht. Die iranischen Menschenrechtler gehen ein hohes Risiko ein, sie werden eingeschüchtert und schikaniert. Einige von ihnen, darunter auch die Mitinitiatorinnen der Kampagne, die Anwältin Shadi Sadr, die Filmproduzentin Mahboubeh Abbasgholizadeh und die Journalistin Asieh Amini, mussten fliehen und leben jetzt im Exil.
Forderung nach gesetzlichem Steinigungsverbot
Obwohl viele Iranerinnen und Iraner Ehebruch verurteilen, sind sie nicht der Meinung, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt, die der Staat ahnden sollte. Die meisten Iraner lehnen Steinigungen ausdrücklich ab, es kommt immer wieder zu Protesten gegen diese archaische Strafe. Die im Exil lebende Iranerin Mina Ahadi, Vorsitzende des vor zehn Jahren gegründeten Internationalen Komitees gegen Steinigung, berichtete, dass eine Frau gerettet werden konnte, weil die Zuschauer die Steine auf die anwesenden Mullahs und nicht auf das Hinrichtungsopfer geworfen hätten. Shirin Ebadi, die sich als gläubige Muslimin intensiv mit dem Thema „Menschenrechte und Islam” auseinandersetzt, betont, dass sich im Koran keine Textstellen finden lassen, die Steinigungen vorschreiben. Auch einige Persönlichkeiten des religiösen Lebens sprachen sich in letzter Zeit gegen diese Hinrichtungsmethode aus. Diese Stimmung griff der Rechtsausschuss des iranischen Parlaments auf, indem er im Juni 2009 empfahl, aus der Neufassung des Strafgesetzbuchs den Absatz zu streichen, der Steinigung als Strafe vorsieht. In einer Version, die der Wächterrat 2010 kommentiert hat, soll dieser Absatz tatsächlich fehlen. Der Wächterrat, ein Kontrollorgan aus sechs Klerikern und sechs Juristen, untersucht, ob ein Gesetz mit dem islamischen Recht und der Verfassung vereinbar ist. Zurzeit berät das Parlament immer noch über die Neufassung des Strafgesetzbuchs. Sollte die neue Version in Kraft treten, bedeutet dies zwar vielleicht das formale Ende von Steinigungen, aber Ehebrecher könnten in Zukunft auf andere Weise hingerichtet oder zu Prügelstrafen verurteilt werden. Außerdem bestünde weiterhin die Gefahr, dass Richter Steinigungsurteile fällen, da in der novellierten Fassung eine gesetzliche Regelung fehlen würde und in solchen Fällen Richter dazu angehalten sind, auf ihre Kenntnisse des islamischen Rechts zurückzugreifen. Amnesty International fordert daher, ein Gesetz zu erlassen, das Steinigung als gesetzliche Strafe ausdrücklich verbietet. Außerdem soll die Neufassung des Strafgesetzbuchs nicht die Anwendung einer anderen Hinrichtungsmethode oder der Prügelstrafe für Personen erlauben, die wegen Ehebruchs oder auch anderer Verbrechen verurteilt worden sind. Bis das neue Gesetz greift, soll das 2002 verkündete Moratorium für Steinigungen in vollem Umfang eingehalten werden, was die Garantie einschließt, dass sämtliche wegen Ehebruchs zur Steinigung verurteilten Personen auf keinen Fall auf andere Weise hingerichtet werden. Amnesty hält die Abschaffung der Steinigung für einen wichtigen ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe im Iran.
Iran verletzt internationale Verträge
Iran hat bereits 1975 den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, ein Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen, ratifiziert. Steinigungsstrafen für Ehebruch verletzen in mehrfacher Hinsicht diesen Pakt, nämlich das Verbot von „Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ in Artikel 7 und Artikel 6, der festlegt, dass „ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen“ verhängt werden kann. Bereits 2005 erklärte die damals tätige Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in Resolution 2005/59, dass die Todesstrafe nicht für gewaltlose Handlungen, wie einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen, verhängt werden darf. Der UN-Menschenrechtsausschuss vertritt die Meinung, dass „es unbestritten ist, dass einvernehmliche sexuelle Praktiken unter Erwachsenen vom Begriff ‚Privatleben’ abgedeckt sind“. Das Recht auf Privatleben ist in Artikel 17 des Internationalen Pakts festgeschrieben.
2010 bewertete der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der so genannten „Allgemeinen regelmäßigen Überprüfung“ die Menschenrechtslage im Iran. Die iranische Regierung lehnte die Kritik an der Anwendung der Todesstrafe und speziell der Steinigung ab. Der Ausdruck „grausame Strafe“ könne auf keine Strafe angewandt werden, die in den Gesetzen des Landes vorgesehen ist. Im Dezember 2010 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, in der sie ihre Besorgnis über die Lage der Menschenrechte im Iran zum Ausdruck brachte und von der iranischen Regierung unter anderem forderte, die Steinigung und das Erhängen durch Strangulierung als Hinrichtungsmethoden abzuschaffen. Mohammad Javad Larijani, Leiter der staatlichen Menschenrechtsbehörde, kommentierte dies mit den folgenden Worten: „Wir sind nicht nur gegen diese Resolution, wir sind gegen den ganzen Prozess, den wir als nachteilig für die Menschenrechte sehen." Steinigungen seien „nur ein kleiner Teil der Möglichkeiten der Bestrafung nach unserem Recht […] Wir sind stolz darauf, dass wir ein solches System haben."
Der UN-Menschenrechtsrat hat im März 2011 entschieden, dass erstmals seit 2002 wieder ein Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für den Iran eingesetzt werden soll, um die Einhaltung der Menschenrechte im Land zu überwachen.
Eva Scheerer
„You hate your life, while some people dream of having your life.“
Dieser Satz begegnete mir vor einigen Wochen auf Facebook in Bezug auf eben diese Hungerkrise. Sie betrifft neben Somalia, das aufgrund des dortigen Bürgerkrieges besonders betroffen ist, Somaliland, Dschibuti, Kenia und Äthiopien und bedroht internationalen Organisationen zufolge mittlerweile bis zu 13,3 Millionen Menschen. Rund 30.000 Menschen – überwiegend Kinder – sind wahrscheinlich bereits verhungert, weitere 750.000 schweben in Lebensgefahr. Das UN-Kinderhilfswerk UNICEF berichtet von über vier Millionen unterernährten Kindern. Allein in Somalia seien 450.000 akut mangelernährt, davon 200.000 sogar in lebensbedrohlichem Zustand. Laut internationalen Hilfsorganisationen stieg der Anteil der Unterernährten in diesen Gebieten seit vergangenem Jahr von 15 auf 37 Prozent. Die Dürre hat zu mehreren Ernteausfällen und steigenden Lebensmittelpreisen geführt, die im Mai dieses Jahres Rekordhöhe erreichten. Außerdem lag in den Hirtengebieten die Viehsterberate bei 15 bis 30 Prozent, teilweise erreichte sie sogar bis zu 60 Prozent. Der dadurch ausgelöste Mangel an Milch traf vor allem die Kinder schwer. Im Juli 2011 bezeichnete UN-Flüchtlingskommissar António Guterres die Situation als „schlimmste humanitäre Katastrophe der Welt“. Ende Juli begann das Welternährungsprogramm der UN eine Luftbrücke nach Somalia zu starten. Doch noch immer strömen jeden Tag Hunderte von Menschen in die völlig überfüllten Flüchtlingslager in Dadaab (Kenia) und Dollo Ado (Äthiopien) und in die Versorgungszentren in Mogadischu. Von der Dürre betroffen sind auch Eritrea und weitere ostafrikanische Staaten, zu denen allerdings keine zuverlässigen Daten vorliegen. Experten warnen vor einer weiteren Verschärfung der humanitären Lage. Frühestens im kommenden Jahr sei wieder eine Ernte zu erwarten.
Die aktuelle Krise ist nicht die erste in der Region: In Somalia fielen 1974 - 1975 1.500 Menschen einer Dürre zum Opfer, in Äthiopien zehn Jahre später sogar bis zu einer Million Menschen. Der somalische Bürgerkrieg zu Beginn der 1990er führte ebenfalls zu einer lang anhaltenden Dürre. Im Jahr 2006 traf eine weitere Hungerkrise vor allem Viehzüchter in Nordostkenia, Südsomalia, im Süden und Osten Äthiopiens und in Dschibuti.
Die aktuelle Krise wurde insbesondere dadurch ausgelöst, dass es in der Anbausaison, also der kurzen Regenzeit von September bis Dezember und der darauf folgenden Hauptregenzeit von März bis Juli, sehr wenig Niederschlag gab. Diese Saison war eine der trockensten seit 60 Jahren. Die Krise wäre aber vermeidbar gewesen, wenn rechtzeitig gehandelt worden wäre. Obwohl sie bereits Monate im Voraus vorhergesagt worden war, blieben die Warnungen größtenteils unbeachtet. Die Aufforderung der Vereinten Nationen zu Beginn des Jahres 2011, rund 300 Millionen Euro zu spenden, blieb zunächst fast ungehört. Erst zur Jahresmitte hin reagierten die meisten Industrienationen. Deutschland sicherte zusätzliche Unterstützung in Höhe von einer Million Euro zu (vgl. dazu England mit 43 Millionen, Dänemark mit 8,5 Millionen). Laut UN-Generalsekretär Ban Ki-moon brauchen UN-Hilfsorganisationen wie UNICEF sowie das Welternährungsprogramm WFP und das Flüchtlingshilfswerk UNHCR mit Stand vom 13. Juli 2011 rund 1,6 Milliarden Dollar (1,1 Milliarden Euro), um den Menschen vor Ort helfen zu können. Im Vergleich zur Höhe der Kosten und der Brisanz der Lage hatte dieses Thema jedoch nur eine geringe Medienpräsenz. Anfang Oktober 2011 hat die UNICEF den Appell an die Weltöffentlichkeit mit dem Kommentar erneuert, mehrere zehntausend Menschen seien in den vergangenen Monaten bereits gestorben.
Neben diesen Forderungen reicht eine Charta allein aber auch nicht. Eine der Hauptursachen für massenhaftes Verhungern sind die immer wiederkehrenden gewalttätigen Auseinandersetzungen in den betroffenen Regionen. Kurzfristig müssen deshalb Konflikte zurückgedrängt werden und diplomatische Initiativen ergriffen werden, um bestehende Konflikte beenden zu helfen. Die Regierungen müssen humanitäre Hilfe in den Regionen zulassen, in denen Konflikte die Entwicklung behindern. Langfristig wichtig ist eine gute Regierungsführung mit dem Aus- bzw. Aufbau der sozialen Sicherungsnetze vor Ort, und – was von den internationalen Hilfsorganisationen als besonders wichtig angesehen wird – die Förderung der lokalen Nahrungsmittelproduktion durch die Unterstützung der Kleinbauern vor Ort: Dies ist der beste Schutz gegen Hungerkrisen und die hohen Lebensmittelpreise und außerdem eine Maßnahme gegen die Folgen des Klimawandels. Die Regierungen müssten zudem Nahrungsmittel-Notreserven anlegen und Exporte beschränken, um Ausschläge in der Preisentwicklung abzumildern. Mehr Gerechtigkeit im Welthandel und Maßnahmen gegen die ausufernde Spekulation mit Nahrungsmitteln können ihr Übriges dazu leisten.
Maximilian Siebler
In den vergangenen zwanzig Jahren wurden die Menschen in der Demokratischen Republik Kongo Opfer und Zeugen schrecklicher Menschenrechtsverletzungen. Seit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2006 herrscht offiziell zwar Frieden, aber der Osten des Landes kommt nicht zur Ruhe. Hier befinden sich einige der weltweit größten Vorkommen an wertvollen Bodenschätzen wie Gold, Diamanten, Kassiterit, Koltan, Kupfer und Uran. Bewaffnete Gruppierungen kämpfen mit der kongolesischen Regierung um die militärische Kontrolle über die ertragreichsten Minen und Bergbauregionen.
Die Folgen für die Zivilbevölkerung sind verheerend: Bei Plünderungen und Brandschatzungen von Dörfern werden angeordnete, sytematische, massierte, teilweise ethnisch motivierte Vergewaltigungen und sexuelle Gewaltakte gegen die Zivilbevölkerung, in erster Linie gegen Frauen und Mädchen, aber auch gegen Männer und Jungen als Kriegswaffe eingesetzt - sowohl von bewaffneten Gruppierungen als auch von der kongolesischen Regierungsarmee und von Polizei- und Sicherheitskräften. Zwangsrekrutierungen, Verschleppung, Folter von Männern, Rekrutierung und Einsatz von Kindersoldaten, Massenvertreibungen der Bevölkerung ganzer Dörfer sind an der Tagesordnung. Die Vergewaltigungen und Angriffe gegen die Zivilbevölkerung gehen mit unvorstellbaren Gräueltaten einher.
Humanitäre Katastrophe im Ostkongo
Mit dem Ausbruch heftiger Konfliktaktivität im August 2008 im gesamten Ostkongo – Ituri, Nord- und Süd-Kivu, Maniema, Katanga – erreichte 2009 und 2010 die Zahl der alltäglichen konfliktabhängigen Vergewaltigungen an Frauen und Mädchen einen schrecklichen Höhepunkt. Auch heute fordert dieser Konflikt, dessen blutige Bilanz bisher über sechs Millionen Todesopfer verzeichnet, pro Tag weitere 1.500 Menschenleben durch direkte Gewalteinwirkung und durch die schwere humanitäre Krise, die er verursacht. Das heißt: Im Ostkongo ereignen sich 45.000 konfliktabhängige Todesfälle jeden Monat, 50% der Todesopfer sind Kinder unter fünf Jahren. 1,8 Millionen Binnenflüchtlinge leben in den Kivu-Provinzen in provisorischen Camps, weitere 200.000 in schlecht geschützten Camps jenseits der Grenzen. Die Zahl der im Kongo-Konflikt vergewaltigten Frauen und Mädchen wird aktuellen Schätzungen der UN zufolge schon 2007/2008 auf 500.000 bis eine Million beziffert; die Dunkelziffer liegt weit höher, die Anzahl der Opfer sexualisierter Gewalt steigt seitdem permanent weiter. Für das Jahr 2009 dokumentierten die UN einen Anstieg der Vergewaltigungen auf das Doppelte gegenüber dem Vorjahresberichtszeitraum: 2009 und 2010 wurden 1.100 Vergewaltigungen pro Monat aktenkundig, d.h. 36 Fälle pro Tag. 35-50% der Opfer sind zwischen zehn und siebzehn Jahre alt, 10% sind jünger als zehn Jahre. Für 81% der erfassten Fälle waren bewaffnete Gruppierungen und Angehörige der kongolesischen Regierungsarmee und der Polizeikräfte verantwortlich.
Alle bewaffneten Gruppierungen des Ostkongo, genauso wie die dort operierenden Einheiten der kongolesischen Regierungsarmee, haben Kindersoldaten in den Reihen ihrer Kämpfer und setzen sie im Kampfgeschehen oder auf andere Weise ein. Seit 2010 steigt die Rekrutierung von Kindersoldaten und Kindersoldatinnen durch alle Konfliktagenten wieder an. Amnesty International geht von aktuell wieder 6.000 Kindersoldaten in Kampfeinheiten des Ostkongo aus.
Es gibt in den Konfliktprovinzen im Ostkongo keinen funktionierenden Staat, kein staatliches Gesundheitssystem und nur eine fast völlig paralysierte Justiz. Dagegen ist Polizeiwillkür und die Unterwanderung und Manipulation durch Milizen, Militär und Sicherheitskräfte von Provinzialverwaltung, Behörden, Justiz, politischen Organen die Regel.
Überlebende Vergewaltigungsopfer stehen vor immensen Hindernissen bei der Suche nach medizinischer Behandlung, nach psychosozialer Begleitung, nach der Bewältigung des ihnen zugefügten Grauenvollen und bei der Suche nach Gerechtigkeit - auch bei dem Versuch, nach der Vergewaltigung (und u. U. nach einem Krankenhausaufenthalt) wieder in ihre Dorf- und Familiengemeinschaft aufgenommen zu werden. Sehr oft stehen sie ausgestoßen mit ihren Kindern auf der Straße, ohne den Rückhalt ihrer Familien und ihrer Ehemänner, völlig ohne finanzielle Mittel, ohne die Fähigkeit zum Broterwerb. Darüber hinaus sind sie vielfältigen Einschüchterungen, Hohn und Spott und der ständigen Gefahr weiterer Vergewaltigungen ausgesetzt – Frauen-NGOs sind oft die einzige den Opfern verbleibende Unterstützung.
Die UN erklärte den Ostkongo zum humanitären Katastrophengebiet („humanitarian desaster area“).
Das Massaker von Walikale 2010
Kampfeinheiten der bewaffneten Gruppierung FDLR verübten gemeinsam mit Mai-Mai-Einheiten im August 2010 in der Region Walikale, Nord-Kivu, schwere Menschenrechtsverbrechen – eine vier Tage anhaltende, angeordnete, planvoll durchgeführte Massenvergewaltigung von rund 300 Frauen, Mädchen, Männern und Jungen jeden Alters. Die Angreifer waren mit Gewehren, Granaten und Macheten bewaffnet.
Die Überlebenden blieben in Schmerz und Schock zurück. Sie wurden in einer für Hilfsdienste schwer zugänglichen Region jeglicher Lebensgrundlage beraubt: ihrer physischen und mentalen Gesundheit, ihres Lebensunterhalts, ihrer Sicherheit. Über 900 Häuser mit Einrichtungsgegenständen, Vorräten, Kleidern und Werkzeugen, sowie Felder und Vieh wurde während des Angriffs vernichtet, geplündert und verbrannt. Über 100 Dorfbewohner wurden entführt und gezwungen, die erbeuteten Güter zu transportieren. Die Massenvergewaltigungen, die in Walikale von Ende Juli bis Anfang August 2010 begangen wurden, waren geplant und organisiert: Frauen, Männer und Kinder wurden umzingelt und so daran gehindert zu fliehen; anschließend wurden sie von Kämpfern bewaffneter Gruppierungen, die auf Anordnung der kommandierenden Offiziere handelten, vergewaltigt. Die bewaffneten Gruppierungen verfolgten das Ziel, die Dörfer in Walikale durch Gewalt und Erniedrigung der Dorfbewohner ihrem Befehl zu unterwerfen, die Kontrolle über die Region aufrechtzuerhalten und ihre politischen Ziele voran zu bringen.
Das Leid, das die Überlebenden der Massenvergewaltigung in Walikale erdulden mussten, ist tragischerweise nur EIN Beispiel dessen, was die Menschen des Ostkongo seit Jahren, oft immer wieder, durchleben müssen. Sexuelle Gewalt in der DR Kongo wurde manchmal als „Krieg inmitten des Kriegs“ bezeichnet; es scheint auch einen Zusammenhang zwischen der alltäglichen Diskriminierung, der kongolesische Frauen ganz generell ausgesetzt sind, und der gezielt im Konfliktgeschehen gegen sie gerichteten sexuellen Gewalt zu geben. Seit dem Beginn des bewaffneten Konflikts im Ostkongo wurden zehntausende Frauen und Mädchen Opfer systematischer, weitverbreiteter Vergewaltigungen und sexualisierter Gewalt, begangen von Kämpfern aller am Konflikt beteiligten bewaffneten Gruppierungen und Armeen.
Dieser Angriff auf die Bewohner mehrerer benachbarter Dörfer der Region Walikale fand in nur 30 km Entfernung zu einem Stützpunkt der UN-Friedens- und Stabilisierungsmission MONUSCO im Kongo statt, wo eine Kompanie von 80 UN-Blauhelm-Soldaten stationiert war.
Selbst wenn für die Massenvergewaltigungen in Walikale in erster Linie die bewaffneten Gruppierungen verantwortlich sind, ist es erschreckend und fürchterlich, dass weder die UN-Blauhelmtruppen noch die kongolesische Regierungsarmee bei diesem Angriff ihre mandatsgemäße bzw. verfassungsmäßige Pflicht erfüllten, die Angriffe und die mit ihnen einhergehenden schweren Menschenrechtsverbrechen zu verhindern und die Zivilbevölkerung zu schützen. Die schockierenden Verbrechen von Walikale zeigen das abgrundtiefe Scheitern sowohl der Regierung der DR Kongo als auch der UN, die kongolesische Bevölkerung vor Gewalt, insbesondere vor sexueller Gewalt, zu schützen.
Die Massenvergewaltigungen in Walikale/Nord-Kivu während Vergeltungs-„Aktionen“ der FDLR in Reaktion auf militärische Entwaffnungsoperationen der kongolesischen Regierungsarmee FARDC führten international zu ungewohnt heftigen, kritischen Reaktionen, nicht nur seitens der UN, sondern auch bei vielen europäischen Partnerländern der DR Kongo.
Die Veröffentlichung des Berichts (2010) der UN-Sonderbeauftragten gegen sexuelle Gewalt an Frauen in bewaffneten Konflikten, Margot Wallström, zu den schweren Kriegsverbrechen von Walikale war von einer offenen und kompromisslosen Themendebatte vor dem UN-Sicherheitsrat begleitet.
Nach einer bewegten Plenar-Debatte im Europäischen Parlament sowie vor dem Hintergrund der UN-Reviewkonferenzen und -debatten Ende Oktober 2010 anlässlich des zehnten Jahrestags von Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats zu „Frauen, Frieden und Sicherheit“ steht fest, dass die internationale Gemeinschaft gänzlich neue Wege finden muss, ihrer zu Recht viel beschworenen Verantwortung zum Schutz der Zivilbevölkerung in fortdauernden bewaffneten Konflikten wie auch in sicherheitspoli- tisch fragilen Post-Konflikt-Situationen gerecht zu werden.
Denn der Konflikt und mit ihm die Kriegsverbrechen im Ostkongo gehen weiter. Seit Ende 2010 ereigneten sich neue schwere Massaker mit Massentötungen und Massenvertreibungen – den furchtbaren Ereignissen in Walikale vergleichbar.
Höchste Zeit für Gerechtigkeit
In der Demokratischen Republik Kongo haben die Jahre des bewaffneten Konflikts die Straflosigkeit für Täter selbst schwerster Menschenrechtsverbrechen nach internationalem Strafrecht bis auf wenige Ausnahmen zur Regel gemacht.
Die politischen Entwicklungen in der DR Kongo und das Engagement der internationalen Gemeinschaft durch den zeitweise schwer in Kritik geratenen UN-Peacekeeping-Einsatz, groß angelegte Programme zur Konfliktkonversion, Post-Konflikt-Friedensstabilisierung, Konfliktprävention und zum Post-Konflikt-Staatsaufbau liefern – bei gleichzeitiger Fortsetzung der Verbrechen – einen äußerst rigiden Anschauungsunterricht für die Notwendigkeit, gegen die überall im Land ungebrochen herrschende „Kultur“ der Straflosigkeit für schwere Menschenrechtsverbrechen wie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorzugehen. In fortdauernden Konfliktkontexten ist die Bekämpfung des bestehenden Rechtsvakuums, ist die Beendigung der Straflosigkeit für Täter schwerer Menschenrechtsverbrechen, die unter die Jurisdiktion des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) fallen, ein entscheidender Beitrag zur Konfliktprävention, da die Täter zumeist Militärangehörige oder Kämpfer aus bewaffneten Gruppierungen sind.
In der Demokratischen Republik Kongo wurden Täter bisher nur vereinzelt strafrechtlich verfolgt. Das Land steht vor der Herausforderung einer umfassenden Reform des Justizsystems. Die Unfähigkeit der Regierung, Armeeangehörige und Kämpfer bewaffneter Gruppen für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht zu stellen und zu verurteilen, schafft ein Klima der Straflosigkeit, das einer Einladung zu Angriffen auf die Zivilbevölkerung gleichkommt. Amnesty International fordert daher die Regierung der DR Kongo zusammen mit der internationalen Gemeinschaft auf, jetzt unverzüglich den Kampf gegen die herrschende Straflosigkeit in der DR Kongo aufzunehmen, alle Täter von Verbrechen nach internationalem Strafrecht vor Gericht zu stellen und zu verurteilen und endlich den Millionen Opfern Gerechtigkeit zu verschaffen.
Die chronische Unfähigkeit des kongolesischen Justizsystems zur strafrechtlichen Verfolgung von Verbrechen nach internationalem Strafrecht muss durch eine zielgerichtete Kooperation der internationalen Gemeinschaft und der kongolesischen Regierung zur Reform des nationalen Justizsystems ausgeräumt werden. Im Oktober 2010 veröffentlichten die Vereinten Nationen einen Bericht zur Kartographie dieser Verbrechen (sogenannter „UN Mapping Report“), der alle Orte in der DR Kongo verzeichnet, an denen in den Konfliktjahren 1993 bis 2003 Verbrechen verübt wurden. Dieser Bericht zeigt, dass das Justizsystem der DR Kongo gravierende Mängel aufweist, wie etwa die manipulierende Einmischung der Politik und militärischer Behörden in Gerichtsverfahren, Drohungen gegenüber Justizbeamten, Zeugen und Opfern und weit verbreitete Korruption. Um dem abzuhelfen, lancierte die kongolesische Regierung vor kurzem eine parlamentarische Gesetzesinitiative, die zur Einrichtung von kongolesischen Sonder-Strafgerichtshöfen für Verfahren nach internationalem Strafrecht führen soll.
Obwohl die in der Gesetzesinitiative definierten Sonder-Gerichtshöfe (sogenannte „hybrid courts“, „hybride Gerichte“, an denen ausländische juristische Experten für internationales Strafrecht und kongolesische Juristen zusammenarbeiten) Klägern wie den mit den Verfahren befassten Richtern erlauben sollen, internationale juristische Experten hinzuzuziehen, wodurch in einigen Verfahren international geltende Rechtsstandards gewährleistet wären, befürchtet Amnesty International, dass diese Sondergerichte für die Menge der anstehenden Verfahren bei weitem nicht ausreichen werden.
Richter und Justizbeamte an Zivilgerichten („jurisdictions civiles de droit commun“) müssen für Verfahren nach internationalem Strafrecht fortgebildet werden, sie benötigen mehr Ressourcen und einen verbesserten Schutz ihrer Unabhängigkeit. Auch um den Zugang zur Justiz für Opfer schwerer Menschenrechtsverbrechen zu gewährleisten, ist eine Stärkung der Gerichte notwendig.
Ein umfassender und nachhaltiger Aktionsplan muss zum Wiederaufbau der zivilen Gerichtsbarkeit eingesetzt werden, der zukünftig entsprechend rechtsstaatlichen Grundsätzen die Jurisdiktion über Verbrechen nach internationalem Strafrecht allein unterstehen muss. Die strafrechtliche Verfolgung hochrangiger Täter wie Offiziere und Angehörige der Regions-Kommandanturen der Armeen bewaffneter Gruppierungen wie auch der kongolesischen Regierungsarmee darf in keinem Fall mehr durch Militärgerichte erfolgen. Millionen von Opfern muss erstmalig der Zugang zu Gerechtigkeit, zur unabhängigen Feststellung der Wahrheit ihrer Anschuldigungen und der von ihnen erlittenen Verbrechen sowie zu angemessenen Entschädigungen ermöglicht werden.
Die politische Klasse der DR Kongo und insbesondere die zukünftige kongolesische Regierung muss endlich zu der Erkenntnis gelangen, dass nur eine umfassende Reform des kongolesischen Justizsystems, die dringlichst einzusetzende, funktionsfähige Instrumente transitionaler Gerichtsbarkeit einschließt und aktiv fördert, die herrschende Straflosigkeit und ihre verheerenden Konsequenzen insbesondere für die Bevölkerung der Konfliktgebiete des Ostens beenden wird. Gerechtigkeitsfindung und Beendigung der Straflosigkeit sollten während des beginnenden Wahlkampfes zu den kongolesischen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen Ende November 2011 hoch oben auf der politischen Agenda stehen. Die neu zu wählende Regierung der DR Kongo wird zukünftig ihre Regierungsführung an ihrem Willen zu einer verantwortlichen, effizienten Justizreform und deren Implementierung messen lassen müssen – auch daran, wie sie einem Staatsvolk von Millionen Opfern schwerster Menschenrechtsverbrechen die erhoffte Partizipation an Gerechtigkeit und Recht ermöglicht.
Andrea J. Riethmüller, Amnesty International, DR Kongo Koordinatorin
Weitere Informationen: http://www.facebook.com/Amnesty.Congo
Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte im System Putin
Am 4. März 2012 ist Wahltag in Russland: Dabei geht es darum, den Präsidenten Russlands für die nächsten sechs Jahre zu bestimmen. Und dennoch kann man bereits jetzt Putin zu seiner Rückkehr in den Kreml „gratulieren“. Auch wenn sich sein Premierminister-Büro für vier Jahre im Weißen Haus, dem Sitz der Russischen Regierung, befand, hat er den Kreml nie wirklich verlassen.
Spätestens seit der zweiten Legislaturperiode Boris Jelzins wird im autoritären Russland nicht am Wahltag darüber entschieden, wer der neue Präsident wird. Die Entscheidung fällt bereits einige Monate zuvor in dem Moment, in dem der amtierende Präsident seinen favorisierten Kandidaten vorschlägt oder verkündet, selbst zur Wiederwahl anzutreten.
Ganz im Sinne dieser Tradition hat der jetzige Präsident Dmitij Medwedew am 26. September 2011 auf dem Parteitag der Jedinaja Rossija (Vereinigtes Russland) Wladimir Putin als Kandidaten für die Präsidentenwahlen im März 2012 vorgeschlagen. Medwedew hingegen führt als Spitzenkandidat die Regierungspartei Jedinaja Rossija in die Dumawahlen Anfang Dezember dieses Jahres und wird somit aller Voraussicht nach das Amt des Premierministers übernehmen. Nach den Spekulationen im Vorfeld des Parteitages, ob Putin ins Weiße Haus zurückkehren oder Medwedew selbst erneut kandidieren würde, scheint der Rollentausch im Kreml nun in trockenen Tüchern. Auf die Sonntagsfrage, die das wichtigste Meinungsforschungsinstitut Russlands, das Lewada-Zentrum, direkt im Anschluss an die Verkündung des geplanten Rollentausches stellte, antworteten 42 Prozent der Befragten, dass sie Putin wählen, während nur sechs Prozent ihre Stimme für Medwedew abgeben würden. Es werden jedoch Stimmen laut, dass es Putin mit der Inszenierung seiner dritten Amtszeit übertrieben haben könnte. Boris Nemzow, einer der bekanntesten Oppositionellen in Russland, prognostiziert beispielsweise, dass Putin das russische Volk zum Aufstand provoziere. Obwohl Putin immer noch ein enormes Ansehen in der Bevölkerung genießt und immerhin jedeR Vierte den Rollentausch im Kreml für einen normalen politischen Vorgang hält, vertreten genauso viele Befragte die Meinung, der Rollentausch sei eine Absprache zweier Politiker hinter dem Rücken des Volkes. Umfragen des Lewada-Zentrums zeigen, dass die Anzahl derjenigen Befragten, die weder Putin noch Medwedew gerne als Präsidentschaftskandidaten bei der nächsten Präsidentschaftswahl sehen würden, im September 2011 fast genauso hoch war wie die Zahl derer, die Putin als Präsidentschaftskandidaten präferierten.
Putin wird es vermutlich nur dann gelingen, das politische Gefüge in Russland stabil zu halten, wenn er sich dem Problem stellt, dass in der russischen Gesellschaft das Vertrauen in die staatliche Verwaltung und politischen Institutionen immer stärker schwindet. So wurde die Regierungspartei Jedinaja Rossija in den letzten Monaten in zahlreichen Medien immer wieder als „Partei der Diebe und Gauner“ bezeichnet, Bürokraten gelten schon lange als korrupte Verbrecher. 60 Prozent der Russen fühlten sich Ende 2010 persönlich nicht durch das russische Recht geschützt. Jeder zweite Befragte begründete diese Einschätzung mit der Aussage, dass die Gesetze nicht für alle geschrieben seien und es zu viele Menschen gebe, die sich selbst als über den Gesetzen stehend betrachteten. Außerdem seien die Gerichte korrumpiert und somit nicht objektiv. Lew Gudkow, Leiter des Lewada-Zentrums, schildert die Erfahrungen der russischen BürgerInnen mit staatlichen Institutionen: Im täglichen Leben würden sie mit Willkür, Machtmissbrauch, Korruption – deren Umfang seit dem Amtsantritt Putins etwa zehn- bis zwölfmal größer sei als früher – konfrontiert. Die Rhetorik der Regierung, sich für Modernisierung und gegen Rechtsnihilismus einsetzen zu wollen, komme somit den meisten RussInnen verlogen und zynisch vor. Vielmehr glaubten die Menschen, dass der Staatsapparat einen strafenden Charakter habe und gegen die Bevölkerung ausgerichtet sei. Gesetze würden in den Augen der Gesellschaft von den Machthabern nur deshalb erlassen, um sich selbst zu schützen.
Zu Beginn seiner Präsidentschaft griff Medwedew das Problem des mangelnden Vertrauens der russischen Gesellschaft in das Rechtssystem auf, indem er das Thema Rechtsstaatlichkeit auf die politische Agenda setzte und Korruption und Rechtsnihilismus den Kampf ansagte. Modernisierung, so Medwedews Credo, sei nur auf der Grundlage eines funktionierenden Rechtsstaates machbar.
Am 26. September dieses Jahres räumte Medwedew auf dem Parteitag der Jedinaja Rossija nicht nur seinen Platz für Putin, sondern umriss ebenfalls die Ziele des neuen, beziehungsweise alten Regierungstandems: Neben den Schlagworten Modernisierung, soziale Verantwortung und Korruptionsbekämpfung werde es der Regierung ebenfalls um die innere und äußere Sicherheit Russlands, aber auch um die Stärkung eines unabhängigen Gerichtswesens gehen. Sicherheit spielt unter diesen Zielen seit der ersten Amtszeit Putins eine ganz besondere Rolle, denn Putin gewann seit seinem Amtsantritt 2000 mit dem Versprechen, nach den chaotischen Jelzinjahren wieder Ordnung zu schaffen und den Staat handlungsfähig zu machen, die Gunst einer großen Bevölkerungsmehrheit.
Die Fokussierung auf die Werte Stabilität und Sicherheit, die sich bis dato in der politischen Rhetorik fortführt, zog jedoch eine Vielzahl an Einschränkungen elementarer, in der Verfassung Russlands verankerten Freiheitsrechte nach sich.
Russland ein Rechtsstaat?
Der Verfassung nach ist Russland ein einwandfreier demokratischer Rechtsstaat. Die Maxime eines jeden Rechtsstaates lautet, dass es kein staatliches Handeln ohne ein Gesetz geben darf. Das bedeutet folglich, dass sich sämtliche staatlichen Handlungen und Entscheidungen innerhalb eines grundlegenden, allgemein anerkannten Rechts zu bewegen haben. Außerdem muss der Staat garantieren, dass jeder vor dem Gesetz gleich ist und der Zugang zu einer unabhängigen Justiz gewährleistet ist. Den Rechtsstaat zeichnet darüber hinaus die strenge Bindung an Freiheitsrechte aus, die in seiner Verfassung verankert sind. Diese Rechte lassen sich unter den vier Grundrechten der „Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not“ zusammenfassen, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verankert sind.
Kapitel 2 der russischen Verfassung umfasst diese grundlegenden Freiheitsrechte: Das Kapitel beginnt mit den beiden Sätzen: „In der Rußländischen Föderation werden die Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers entsprechend den allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts und in Übereinstimmung mit dieser Verfassung anerkannt und garantiert. Die Grundrechte und -freiheiten des Menschen sind unveräußerlich und stehen jedem von Geburt an zu.“ Weiterhin wird in Artikel 19 beispielsweise die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert, Artikel 31 beinhaltet das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, Demonstrationen und Umzüge durchzuführen sowie Streikposten aufzustellen und in Artikel 45 verpflichtet sich der russische Staat, die Rechte und Freiheiten seiner Bürger zu schützen.
Das Verfassungsrecht und die politische Realität liegen seit Beginn der Regierungszeit Putins und Medwedews jedoch meilenweit auseinander. Der Rechtsstaatsindex 2011 des World Justice Project bescheinigte insbesondere Russland massive rechtsstaatliche Defizite. Das russische Rechtssystem sei „bestimmt durch Korruption, Straffreiheit und politische Einmischung", kritisiert der Bericht.
Willkürliche Rechtsanwendung: Die Causa Chodorkowskij / Lebedew
Das in den westlichen Medien wohl am besten bekannte Beispiel für mangelnde Rechtsstaatlichkeit und politische Einmischung in Russland stellt der Gerichtsprozess gegen Michail Chodorkowskij und seinen ehemaligen Geschäftspartner Platon Lebedew dar. Chodorkowskij, der ehemalige Mehrheitseigner des Ölkonzerns NK Jukos, und Lebedew wurden am 30. Dezember 2010 vor einem Moskauer Bezirksgerichtes zu jeweils 14 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung hatten die Angeklagten bereits die Hälfte ihrer Strafe in Besserungskolonien verbüßt, da sie bereits im ersten Jukos-Prozess 2005 wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden waren. Noch im Jahr 2011 wären die Angeklagten entsprechend des ersten Urteils wieder frei gekommen.
Ende Dezember 2006 wurden Chodorkowskij und Lebedew jedoch in einem neuen Verfahren vernommen, ohne dass man ihnen zunächst mitteilen konnte, welche Straftaten man ihnen überhaupt vorwarf. Erst später legte man ihnen die Taten dar, auf denen die erneute Verurteilung der beiden Angeklagten im Winter 2010 basiert: Zum einen wurde den Angeklagten Unterschlagung und Veruntreuung vorgeworfen. Chodorkowskij und Lebedew hätten das ihnen anvertraute Vermögen, nämlich 347,5 Mio. Tonnen Erdöl, entwendet und sich angeeignet. Außerdem hätten sie die Einnahmen aus den illegalen Erdölgeschäften legalisiert und sich somit der Geldwäsche schuldig gemacht. Chodorkowskij hatte im Laufe der 1990er Jahre zunächst legal etwa 30 Prozent und später über intransparente und fragwürdige Wege 90 Prozent der Aktien des Erdölkonzerns Jukos aus dem Besitz des russischen Staates ersteigert. Drei Tochtergesellschaften des Jukos-Konzerns förderten zunächst das Rohöl und verkauften es zur Weiterverarbeitung an den Mutterkonzern. Die Kaufverträge legten fest, dass die Preise für das Rohöl vom Mutterkonzern festgelegt wurden. So bewegten sich die Preise im Durchschnitt lediglich zwischen 20 und 30 Prozent des Weltmarktpreises. Im Anschluss wurde das Öl wiederum an Tochtergesellschaften verkauft, die ihren Sitz in internationalen Steueroasen hatten. Auf der Basis einer umfassenden und detaillierten Analyse des zweiten Urteils und des Gerichtsverfahrens kommt der Juraprofessor und Russlandexperte Otto Luchterhandt zu dem Ergebnis, dass das Urteil gegen justizielle Grundprinzipien des Rechtsstaates verstoße. Außerdem sei das Urteil auch „deswegen krass rechtswidrig, weil es die Angeklagten aufgrund von Tatbeständen verurteilt, die sie nicht begangen haben“ beziehungsweise gar nicht begangen haben können: Erstens sei die Erfüllung des Tatbestandes rein praktisch unmöglich gewesen und zweitens widersprächen sich die Strafurteile des ersten und zweiten Chodorkowskij-Prozesses im Kern, da sich die Straftaten juristisch gegenseitig ausschlössen. Außerdem verstoße der zweite Prozess gegen fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien wie das Verbot ne bis in idem (Niemand darf zweimal wegen derselben Tat bestraft werden), da sich das erste Jukos-Urteil bereits auf den gleichen Tatbestand wie das zweite bezog.
Luchterhandt bewertet das zweite Urteil gegen Chodorkowskij und Lebedew insgesamt als bösartig, widersprüchlich und willkürlich. Aus seiner Perspektive handelt es sich um ein „bestürzendes Dokument von Rechtsnihilismus und auch von Zynismus der russischen Justiz, weil es den willkürlichen Umgang mit dem Gesetz und die böswillige Verdrehung des Rechts kaum noch verschleiert.“
Der Prozess und das Urteil stehen symbolisch für die willkürliche Anwendung und Auslegung des russischen Rechts und verletzen das Grundrecht auf Gleichheit vor dem Gesetz, das in Artikel 19 der russischen Verfassung garantiert wird. Außerdem verstößt der Prozess gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens vor Gericht.
Politische Motive
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte im Frühjahr 2011, das russische Justizsystem habe zwar gegen verschiedene Rechte Chodorkowskijs verstoßen, aus Mangel an Beweisen stufte es den Prozess jedoch nicht als politisch motiviert ein. Nichtsdestotrotz bewertet Amnesty International die Causa Chodorkowskij und Lebedew als politische Verfahren. Seit der Verhaftung Chodorkowskijs 2003 ist viel über die konkreten Motive spekuliert worden, die zur Zerschlagung des Jukos-Konzerns, der Verhaftung Chodorkowskijs und Lebedews sowie der abstrusen Haftverlängerung bis 2017 geführt haben.
Jukos war zum Zeitpunkt der Verhaftung Chodorkowskijs der viertgrößte private Ölkonzern weltweit. Chodorkowskij wurde als reichster Mann Russlands gehandelt. In den politischen Umbruchjahren der 1990er Jahre gelang es ihm wie einigen anderen, wenigen Unternehmern, mit dubiosen Mitteln von der Privatisierung des russischen Staates zu profitieren und sich große Anteile des Rohstoffsektors anzueignen. Dieser Handvoll sich extrem bereichernder „Oligarchen“ stand eine Gesellschaft gegenüber, die nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion eine deutliche Verschlechterung ihrer Lebenssituation erlebte. Eine besonders mächtige Gruppe von Oligarchen finanzierte Jelzins Wahlkampf zur zweiten Amtszeit und ebneten somit seine Wiederwahl 1996. Auch Putins Wahl zum Präsidenten 2000 basierte maßgeblich auf der Unterstützung desselben Macht- und Medienkartells. Direkt nach Amtsantritt erklärte Putin den Oligarchen jedoch öffentlich den Kampf und zwang die beiden Medienmagnaten Wladimir Gusinskij und Boris Beresowskij, ins Exil zu gehen, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Die wichtigsten Fernsehkanäle, die Gusinskij und Beresowskij zuvor kontrolliert hatten, übernahm der russische Staat. Der französischen Zeitung Le Figaro erklärte Putin schließlich, im Falle der beiden Medienmagnaten stehe der Staat gegen die Oligarchen – und der Staat habe einen Knüppel, mit dem er nur einmal zuschlage – „aber auf den Kopf“. Ein zweites Mal schlug der Knüppel im Falle Chodorkowskijs zu: Dieser besaß nicht nur eine dominante Position auf dem russischen Rohstoffmarkt, dem mit Abstand wichtigsten Standbein der russischen Wirtschaft, sondern machte zudem aus seinen politischen Aktivitäten keinen Hehl. Chodorkowskij finanzierte nicht nur liberale Oppositionelle in Russland, sondern spielte auch ganz öffentlich mit dem Gedanken, selbst eine politische Laufbahn einzuschlagen. Ob die Verhaftung und anschließende Verurteilung Chodorkowskijs sowie zahlreicher weiterer Jukos-Mitarbeiter ebenfalls in der Absicht geschah, um Zustimmung in der Bevölkerung ganz im Sinne des Stabilitäsnarrativs zu werben, kann letztlich nicht bewiesen werden.
Auch wenn sich der Kreml niemals zu politischen Motiven im Jukos-Prozess bekannt und zynisch stets auf die Unabhängigkeit der Gerichte verwiesen hat, wagt heute kaum noch einE BeobachterIn am politischen Charakter des gesamten Prozesses zu zweifeln.
Evidenz erhielt der Verdacht der politischen Motiviertheit überraschenderweise knapp zwei Monate nach Verkündung des zweiten Chodorkowskij-Urteils. Die persönliche Sekretärin des vorsitzenden Richters im zweiten Chodorkowskij-Prozess, Natalja Wasilewa, berichtete der Internetzeitung gazeta.ru und dem unabhängigen Fernsehkanal Doschd, dass das über 600 Seiten umfassende Urteil nicht von Richter Danilkin selbst, sondern komplett von der höheren Instanz des Moskauer Stadtgerichts verfasst und teilweise noch während der Urteilsverkündung in den Gerichtssaal hineingereicht worden war.
Das Urteil gegen Michail Chodorkowskij und Platon Lebedew bestätigt somit auf zynische Weise die weit verbreitete Meinung in der russischen Gesellschaft, dass sich politische Autoritäten beliebig über das Gesetz hinwegsetzten und die Gesetze dazu dienten, die Macht zu schützen, statt die Rechtssicherheit jedes einzelnen Bürgers zu garantieren.
Der Fall Chodorkowskij wird sich nicht nur negativ auf das Investitionsklima und die Modernisierungskräfte in Russland auswirken, sondern besitzt vor allem eine negative Signalwirkung für alle MenschenrechtsaktivistInnen in Russland. Obwohl die Ankündigung des Rollentausches im Kreml nicht wirklich überraschend kam, erschüttert sie die Hoffnungen vieler Oppositioneller auf ein anderes Russland. Für Putin wird es in seiner dritten Amtszeit als Präsident nicht ausreichen, den Mythos des starken Mannes zu pflegen. Gelingt es ihm nicht, das Vertrauen der Bevölkerung in politische Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit Russlands zu stärken, ist die Stabilität des Systems Putin gefährdet.
„Das Urteil gegen Chodorkowskij ist ein Urteil gegen Russland selbst. Wir verschwinden als zivilisiertes Land von der Weltkarte, weil es ein zivilisiertes Land ohne eine gerechte Gerichtsbarkeit nicht gibt. Und wir haben noch nicht einmal einen Schatten davon. Stattdessen haben wir Wladimir Wladimirowitsch Putin. Der Fall Chodorkowskij, das ist der Fall Putin.“ (Jewgenij Jasin, ehemaliger russischer Wirtschaftsminister)
Sarah Weltecke
Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde bereits vor den Dumawahlen am 6. Dezember 2012 erstellt und kann somit auf eventuell überraschende Wahlergebnisse nicht eingehen.
In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ Auch wenn in unserer westlichen, scheints aufgeklärten Welt die Gleichberechtigung von Frauen und Männern formal festgehalten ist, bleibt sie in der gesellschaftlichen Wirklichkeit nach wie vor oft Illusion. Frauen und Männer sind informell nicht gleichberechtigt. Das liegt vor allem daran, dass es über das geschriebene Gesetz hinaus auch in unserer Gesellschaft noch immer stark verfestigte Denkweisen darüber gibt, was genau Frauen und Männer typischerweise ausmachen soll. Ohne es zu bemerken, liegen unsere Annahmen dabei häufig jenseits dessen, was sich mit einer biologischen Unterschiedlichkeit möglicherweise belegen ließe.
Ein anschauliches Beispiel für die Auswirkungen dieser Gedankenkonstrukte ist der folgende Versuch: Man zeigt einer Gruppe ein schreiendes Kleinkind und suggeriert, es sei ein Mädchen, und einer zweiten ein ebenfalls schreiendes Kleinkind, das als Junge vorgestellt wird. In der Befragung über die Motive des Kindes werden dann tendenziell zwei völlig entgegengesetzte Auffassungen des Schreiens angegeben: Das eine brüllt, ist sauer und wütend, das andere weint, hat Angst und muss getröstet werden. Die Pointe des Versuchs liegt hierbei jedoch darin, dass die beiden Versuchsgruppen tatsächlich ein und dasselbe Kleinkind vorgeführt bekommen haben. Nur aufgrund der Information über dessen Geschlecht ist ihre Bewertung maßgeblich beeinflusst worden. Und auch unser Denken ist nicht frei von solchen Konstruktionen: Oder muss Ihnen etwa gesagt werden, welches Kind hier als Junge und welches als Mädchen aufgefasst wurde?
Um festzustellen, dass wir unsere Wahrnehmung des „Mann- bzw. Frau-Seins“ nicht nur aus unserer biologischen Beschaffenheit, sondern auch aus unserer kulturellen Sozialisation ableiten müssen, unterscheidet man in den Sozialwissenschaften zwischen dem biologischen Geschlecht (sex) und dem sozial konstruierten Geschlecht (gender). Darüber hinaus wird betont, dass aufgrund der nachweislich überwiegenden Gemeinsamkeiten zwischen den Geschlechtern und der starken Unterschiede innerhalb eines Geschlechts die in unserer Gesellschaft so elementare Mann-Frau-Einteilung zunehmend fragwürdig wird.
Wenn wir diese Gender-Kategorie auf unseren Alltag anwenden, dann erkennen wir bei genauerer Betrachtung, wie sehr in einigen Urteilen über Geschlechter gewisse anerzogene – und nicht natürlich veranlagte – Denkweisen verfestigt werden. Ein einfaches Beispiel hierfür ist die Tatsache, dass wir es für absolut normal halten, dass Frauen in der heißen Sommerhitze Röcke tragen und Männer nicht.
Die Rolle der Frau im libyschen Bürgerkrieg
Auch wenn es zunächst ungewohnt und irritierend scheint, mit solchen Fragen unsere Alltagswahrnehmung zu problematisieren, müssen wir uns dieser Aufgabe stellen. Denn die Relevanz solcher Gedankenkonstrukte wird beispielsweise dann offensichtlich, wenn man einen Blick auf Politik und öffentliche Meinungsbildung durch Print- und Fernsehmedien wirft. Hier werden häufig völlig unkritisch herkömmliche Darstellungen von Geschlechtern übernommen und reproduziert, obwohl sie mit der tatsächlichen Realität kaum übereinstimmen. Das ist besonders dann gefährlich, wenn wir durch die ewigen Wiederholungen bestimmter Bilder dermaßen überflutet werden, dass wir diese Klischees schließlich als typisch und normal verinnerlicht haben. Als ein sehr aktuelles und anschauliches Beispiel für einen solchen Vorgang ist die meines Erachtens überwiegend einseitige Darstellung des libyschen Bürgerkrieges in Politik und Medien.
Um das zu verstehen, müssen wir uns jedoch zunächst klarmachen, was für eine Rolle die Frauen in Libyen übernommen haben. Jedem, der ein bisschen länger über einen Bürgerkrieg nachdenkt, wird sofort ersichtlich, dass Frauen eine herausragende Bedeutung innehaben mussten, damit dieser Erfolg für die Rebellen möglich war. Denn der libysche Bürgerkrieg wurde ja nicht nur an der Front gewonnen. Frauen waren für einen Großteil der Versorgung der Gefechtslinien verantwortlich, Frauen übernahmen primär die Pflege der Kinder und Alten, Frauen arbeiteten vor allem in Krankenhäusern bei den unzähligen Verwundeten und Frauen waren es, die die in Trümmer gelegten Dörfer vorübergehend wieder bewohnbar machen mussten. Ohne die Rolle der Frauen überzubewerten, kann man behaupten, dass Frauen somit am Verlauf und Ausgang dieses Krieges maßgebend und aktiv beteiligt waren.
Männer als Freiheitskämpfer und Frauen als Opfer
Da die Medien ihre Bilder ganz bewusst auswählen, müssen wir uns nun aber fragen, was für Bilder des Libyen-Einsatzes wir überwiegend zu sehen bekommen haben. Es waren – wie Sie vielleicht selbst gemerkt haben – fast überall, wo man hinsah: die Männer! Unsere Aufmerksamkeit galt also ganz automatisch primär ihnen.
Und wenn man die Abbildung betrachtet, sieht man auch, was für Männer uns vor allem gezeigt wurden: die mutigen, nicht die verzweifelten, die starken, nicht die misshandelten – die aktiven, die libyschen Freiheitskämpfer, die Helden! Furchtlos sitzen sie auf ihren Panzern, bewaffnet mit Raketen und Maschinengewehren, hinter ihnen der Qualm der Front. Wie wirkt das nun aber auf uns? Die meisten empfinden wohl tiefen Respekt vor dem Wagemut dieser Menschen, bewundern ihre Stärke und Ideale, andere sind vielleicht etwas skeptisch, was ihre Motive angeht. In jedem Fall aber denkt jeder sofort, dass diese Männer mit vollem Einsatz am Widerstand beteiligt sind und für ihre Sache unerbittlich kämpfen. Und auf der anderen Seite – was für Frauen werden uns typischerweise in einer unüberschaubaren Anzahl von Artikeln gezeigt? Wenn wir sie überhaupt sehen, sind es nicht etwa solche, wie zur Abwechslung die hier abgedruckte Abbildung zeigt. Es sind sonst vor allem die weinenden, nicht die tapferen, die schutzsuchenden, nicht die furchtlosen – es sind die passiven, sich gegenseitig in den Armen liegenden Opfer!
Die Folgen einer verzerrten Wahrnehmung
Wie man in dieser Gegenüberstellung schnell bemerkt, bedienen uns die Massenmedien hier offensichtlich einmal mehr mit den alten Klischees vom starken heldenhaften Mann und der schwachen Opfer-Frau im Krieg. Meine Vermutung, dass wir es dabei nicht nur mit undifferenzierter Berichterstattung, sondern auch mit wirtschaftlichem Kalkül zu tun haben, hat einen einfachen Grund: Was wir alle schon kennen, ist natürlich leicht konsumierbar! In dieser medialen Verzerrung liegt eine informelle und weitgehend unbemerkte, aber letztlich massive Verletzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Wer nun meint, diese vielleicht etwas verzerrte Darstellung sei nur als Wahrnehmung in den Köpfen vorhanden und deshalb nun keine tatsächliche Ungerechtigkeit, der irrt gewaltig. Denn durch eine andere Wahrnehmung der Bürger kann langfristig auch eine Stärkung der Rechte der Frau in der internationalen Politik bewirkt werden, indem die öffentliche Meinung Druck auf die Regierung ausübt. Das wiederum könnte dann beispielsweise dazu führen, dass es nicht mehr hingenommen wird, einen nationalen Übergangsrat, unter dessen 51 momentanen Mitgliedern nur drei Frauen zu finden sind, als internationalen Vertreter des libyischen Volkes anzuerkennen. Wir müssen uns unserer ständigen Verantwortung bewusst werden und unser Alltagsdenken – auch wenn dies manchmal schwer ist – hinterfragen. Nur dann nämlich wird den libyschen Frauen und Männern (oder vielleicht einfach: Menschen), die diesen Bürgerkrieg mitausgelöst und getragen haben, die ihnen gebührende Aufmerksamkeit zuteil.
Ferdinand Issels
Im Artikel „Wir fordern nur, was uns gehört!“ im letzten ANKLAGEN-Heft haben wir über den Kampf der Indigenen in Paraguay um ihr angestammtes Land berichtet. Nun gibt es einen Erfolg: Landbesitzer und Angehörige der Sawhoyamaxa haben kürzlich eine Vereinbarung unterzeichnet, mit deren Hilfe die Gemeinschaft einen Teil ihres Landes zurückerhalten kann. Auch bei den Yakye Axa gab es eine positive Entwicklung: Ihnen wurde Land angeboten.
Ein von paraguayischen Behörden, lokalen Unternehmen und führenden Mitgliedern der indigenen Gemeinschaft der Sawhoyamaxa unterzeichnetes Abkommen ebnet den Weg für die Indigenen, endlich auf ihr angestammtes Land zurückzukehren. Dies teilte ein Anwalt der Sawhoyamaxa Amnesty International mit.
Gemäß dem Abkommen von September 2011 sind Regierungsbehörden verpflichtet, bis zum Jahresende ein 14.404 Hektar großes Stück Land von zwei in Puerto Colón in Paraguays zentraler President Hayes Region ansäßigen Unternehmen zurückzukaufen.
„Dieses Abkommen legt den Grundstein für die Rückgabe des der Gemeinschaft angestammten Landes“, sagte Ireneo Téllez, Jurist bei Tierraviva, einer paraguayischen NGO, welche die Interessen der Sawhoyamaxa und anderer indigener Gemeinschaften vertritt. „Der durch Terraviva ausgeübte Druck auf die Behörden und andere, auch internationale Akteure hat zu dieser für alle Beteiligten positiven Bewegung geführt.“
Leben neben einer Schnellstraße
Während zweier Jahrzehnte kämpften die rund 90 Sawhoyamaxa Familien um die Rechte am Land ihrer Ahnen und darum, endlich dorthin zurückkehren zu können. Während dieser gesamten Zeit waren die Familien gezwungen, am Rande einer Schnellstraße zu leben, denn bereits vor Jahren hatten sich Landbesitzer den angestammten Boden der Sawhoyamaxas in unbefugter Weise angeeignet. Die indigenen Familien waren daraufhin auf die nahegelegenen privaten Rinderfarmen verteilt worden, wo viele unter ihnen Opfer von Ausbeutung und Misshandlung wurden. Als die Gemeinschaft 1991 einen Rechtsprozess in Gang brachte, um einen Teil ihres Landes zurückzugewinnen, wurden die Bedingungen auf den Farmen unerträglich. Viele waren gezwungen in behelfsmäßige Siedlungen entlang der nahegelegenen Schnellstraße zu ziehen.
Mitglieder der Sawhoyamaxa Gemeinschaft hatten Amnesty International darüber informiert, dass das Leben unter diesen prekären Bedingungen ihre Sicherheit gefährde und ihre Traditionen, ihre Sprache sowie die Bindung zum Land ihrer Vorfahren verdrängen würde. Der Zugang zu Gesundheitsversorgung, Nahrung und Bildung war in den Siedlungen entlang der Straße nur spärlich oder gar nicht gewährleistet.
„Mein größtes Bedürfnis ist es auf unser Land zurückzukehren und meine Kinder dort, weg von der Straße und unter besseren Voraussetzungen, aufwachsen zu sehen“, sagte Carlos Marecos, Sprecher der Gemeinschaft. Er fügte an, er hoffe auf einen glücklichen Ausgang und rufe die Behörden dazu auf, die Sache nicht unnötig hinauszuzögern.
Lang ersehnte Umsetzung eines Gerichtsurteils
2006 entschied der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte zugunsten der Sawhoyamaxa und sprach ihnen die Rechte am Land ihrer Ahnen zu. Das Gericht verpflichtete die paraguayischen Behörden auf Wiedergutmachung an die 19 Familien, deren Mitglieder in den Siedlungen entlang der Straße einem vermeidbaren Tod zum Opfer gefallen waren. Der Staat erklärte sich damit vollumfänglich einverstanden. Die Behörden wurden darüber hinaus zur Gründung eines Fonds in Höhe von 1.000.000 US$ verpflichtet, um die Gemeinschaftsentwicklung der Sawhoyamaxa nach der Rückkehr auf ihr Land zu fördern.
„Nun, da es so aussieht, als hätte man eine sinnvolle Lösung für die Rückgabe des Landes der Sawhoyamaxa gefunden, kommt der schwierige Teil: Die paraguayischen Behörden müssen dem Entscheid Folge leisten und die Rückkehr der Gemeinschaft auf ihr angestammtes Land ohne Verzögerung sicherstellen“, sagte Guadalupe Marengo, stellvertretende Leiterin des Nord-, Mittel- und Südamerika-Programms von Amnesty International. „Die Lösung des Landstreites wird aufzeigen, dass Paraguay nun beginnt, seinen internationalen Verpflichtungen Rechnung zu tragen und die Rechte der indigenen Bevölkerung hoch zu halten. Wir hoffen, dass diese Lösung ein positives Beispiel für andere ungelöste Fälle indigener Landrechte in Paraguay geben wird.“
Téllez teilte Amnesty International mit, dass Tierraviva die Zusammenarbeit mit weiteren indigenen Gemeinschaften in Paraguay, beispielsweise den Enxet, weiterführt, damit auch sie ihr angestammtes Land, welches von privaten Unternehmern besetzt wird, zurückerhalten.