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ANKLAGEN ist kein offizielles Amnesty-Organ. ANKLAGEN wird vom Amnesty-Bezirk Tübingen herausgegeben. In einzelnen Beiträgen, insbesondere in namentlich gekennzeichneten, wird nicht immer die Meinung von Amnesty International vertreten. ANKLAGEN erscheint 4-mal jährlich. Der Bezug ist kostenlos. Redaktion: Eva Ahlers, Sabine Bouajaja, Gina Burger, Irene Dlugosz, Christian Eisenreich, Christine Hämmerling, Ferdinand Issels, Sonja Neubauer, Matthias Rude, Eva Scheerer (ViSdP), Heiderose Schwarz, Volquart Stoy, Hannes Ströbel, Sarah Weltecke

Alle Ausgaben ab Herbst 2005 finden Sie als PDF-Version auf unserer Archiv-Seite: Titelthemen und PDF-Download

Die aktuelle Ausgabe Sommer 2010

Editorial

Liebe Freunde,

„Kampfspiel zw. 2 Mannschaften aus je 11 Spielern (1 Torwart, 10 Feldspieler); es gilt, einen Hohlball (68-71 cm Umgang, 396 bis 453 g schwer) durch Fuß-, Kopfstoß oder Körpereinsatz (nicht aber mit Händen oder Unterarmen) ins gegner. Tor (7,32 m breit, 2,44 m hoch) zu bringen.“

So definiert der „Brockhaus in einem Band“ nüchtern einen Sport, der für einige die schönste Nebensache der Welt ist, für andere eine Ansammlung kickender Millionäre. In der aktuellen Mediendiskussion geht es jedoch weniger um den Sport als um die Frage, ob Südafrika überhaupt in der Lage ist, ein Ereignis dieser Dimension auszurichten. Zu diesen Bedenken trägt nicht zuletzt die seit Jahrzehnten einseitige, durch westliche Augen gefilterte Darstellung Afrikas bei, die oftmals die durchaus wichtigen Themen Bürgerkrieg, AIDS und Nahrungsmangel isoliert in den Mittelpunkt rückt und so nur einen Teil der weitaus differenzierteren Realität abbildet.

Medial durchinszenierte sportliche Großereignisse wie die anstehende Fußballweltmeisterschaft bieten Amnesty International eine besonders günstige Gelegenheit, um öffentlichkeitswirksam auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen. Andererseits bieten sie für die jeweilige Staatsregierung die ideale Möglichkeit, gezielt von nationalen Problemen abzulenken und dem Millionenpublikum für einige Wochen eine heile Sportwelt zu präsentieren – diese widersprüchlichen Perspektiven sollte man beim Verfolgen der Medienberichterstattung im Hinterkopf behalten.

In dieser ANKLAGEN-Ausgabe legen wir einen thematischen Schwerpunkt auf die menschenrechtliche Situation in Südafrika. Dazu wird auch ein Blick auf die Menschenrechtsverletzungen während der Apartheid geworfen; ein historisches Erbe, das Südafrika im Jahr der Fußball-WM weiterhin prägt.

Ihr Christian Eisenreich


Das schwere Erbe der Apartheid

Als der frisch gekürte Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu 1985 vor einem Komitee der Vereinten Nationen sprach, klagte er: „Südafrika ist ein gewalttätiges Land [und] die größte Gewalttat ist die Apartheid.“ Die Politik der Apartheid hat Millionen von Menschen ihrer politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte beraubt, sie als Menschen entwürdigt und soziale Bindungen auseinandergerissen. Zudem hat sie durch ihre brutale Unterdrückung jeglichen Protests ein Klima der Angst und der Gewalt geschürt. Somit kann die Apartheid als Ursprung für viele der aktuellen Probleme des Landes angesehen werden.

Rassistische Diskriminierung in Südafrika hat nicht erst mit dem Wahlsieg der National Party im Jahre 1948 eingesetzt, der den Beginn der Apartheid markiert. Seit der Ankunft der ersten weißen Siedler 1652 wurde die einheimische Bevölkerung zunehmend zurückgedrängt und in ihren Rechten eingeschränkt. Doch obwohl die Segregationspolitik in Südafrika strikter war als in den USA zu der damaligen Zeit, war sie im Endeffekt nicht wirklich anders. Im Gegensatz zu den USA, wo ein langsamer politischer und gesellschaftlicher Wandel einsetzte, trat mit der Apartheid jedoch eine systematische Verschärfung der Situation ein. Nelson Mandela schrieb über diesen einschneidenden Wendepunkt: „Die oft planlose Segregation der vergangenen dreihundert Jahre wurde konsolidiert in einem monolithischen System, das diabolisch in seinen Details, unentrinnbar in seiner Reichweite und übermächtig in seiner Macht war.“

Institutionalisierter Rassismus

Mit dem Population Registration Act von 1950 wurde jeder Südafrikaner einer Rasse zugeordnet (Weiße, Schwarze, Coloured („Mischlinge“) und später hinzugekommen: Asiaten), die fortan ausschlaggebend für seine Rechte und Freiheiten war. Angesichts der Tatsache, dass „Rasse“ keine wissenschaftlich haltbare Kategorie darstellt, fand auch die Feststellung der Rasse einer Person anhand pseudo-wissenschaftlicher Tests statt. Eine beliebte Methode war zum Beispiel der sogenannte Bleistift-Test, bei der einer Person ein Bleistift ins Haar gesteckt wurde. Blieb der Bleistift stecken, so wurde die Person der schwarzen Rasse zugeordnet, fiel er heraus, so wurde die Person als Coloured eingestuft.

Die Rassenzugehörigkeit bestimmte in den kommenden Jahrzehnten nicht nur die politischen Rechte im Land, sondern dominierte jeden Winkel des gesellschaftlichen Lebens. So waren Beziehungen und Ehen zwischen Personen zweier verschiedener Rassen verboten. Die Wohngebiete wurden exklusiv unter den einzelnen Rassen aufgeteilt, mit dem Ziel, die guten Wohngegenden für die weiße Bevölkerung zu reservieren. Im Zuge dieser Vorschrift kam es zu Massenumsiedlungen von zehntausenden Personen. Aus dem Kapstadter Stadtteil District Six, in dem sich heute ein Museum befindet, das an die Vertreibungen erinnert, sowie aus dem Stadtteil Sophiatown in Johannesburg wurden zum Beispiel jeweils etwa 60.000 Menschen vertrieben. Ein anderes Gesetz schrieb es schwarzen Südafrikanern vor, jederzeit ihren Pass bei sich zu haben und auf Verlangen vorzeigen zu können (ähnlich dem kürzlich vom US-Bundesstaates Arizona verabschiedeten Gesetz). Diese Pässe sind vergleichbar mit den internen Pässen, die es heutzutage z.B. noch in Russland, China oder Nordkorea gibt, und die die Funktion haben, die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung zu kontrollieren. Im Jahr 1960 wurde fast jeder zehnte erwachsene Schwarze in Südafrikas Städten wegen eines Verstoßes gegen das Passgesetz verurteilt. Im gleichen Jahr wurden allein in Johannesburg, der Wirtschaftsmetropole und größten Stadt des Landes, durchschnittlich 162 Personen pro Tag festgenommen. 1984 wurden 238.894 schwarze Südafrikaner wegen eines solchen Verstoßes verhaftet.

Der (Alb-)Traum eines weißen Südafrikas

Die Apartheidgesetze können grob in zwei Bereiche eingeteilt werden. Zum einen die „kleine Apartheid“, die das Alltagsleben der Leute betraf – die Busse und Bahnen, die man benutzen durfte, die Türen, durch die man öffentliche Gebäude betreten konnte, die Bänke, auf denen man sitzen durfte usw. Zum anderen die „große Apartheid“, die den verschiedenen Rassen unterschiedliche Lebensräume zuwies. Diese Vision fand ihren Ausdruck in der Schaffung von zehn Gebieten, die als selbstverwaltete und – im nächsten Schritt – als unabhängige Staaten gedacht waren. Eingerichtet in wirtschaftlich und infrastrukturell schwachen Gebieten, sollten diese Bantustans (auch Homelands genannt) zur Heimat der schwarzen Bevölkerung mit eigener Nationalität werden. Informationsminister Connie Mulder, der damals als einer der aussichtsreichsten Kandidaten auf das Amt des Parteivorsitzenden der National Party galt, sagte 1978 vor dem Parlament: „Wenn unsere Politik gegenüber den schwarzen Menschen zu ihrem logischen Ende gebracht wird, wird es keine schwarze Person mehr mit südafrikanischer Staatsangehörigkeit geben… Jede schwarze Person in Südafrika wird letztendlich auf diese ehrenhafte Weise in einem unabhängigen neuen Staat unterkommen und es wird keine moralische Verpflichtung mehr geben, diesen Leuten politisch einen Platz zu bieten.“ Im Endeffekt erreichten jedoch nur vier Homelands die politische Unabhängigkeit und auch diese wurden weder international noch von der schwarzen Bevölkerung anerkannt. Obwohl die Politik also letzten Endes fehlschlug, waren die Konsequenzen für die südafrikanische Bevölkerung real. Insgesamt wurden 3,5 Millionen schwarze Südafrikaner in die Bantustans umgesiedelt (1960 lebten etwa 10,8 Millionen schwarze Südafrikaner im Land). Lebten 1960 rund zwei Fünftel aller südafrikanischen Schwarzen in Homelands, stieg dieser Anteil bis 1985 auf etwa zwei Drittel. Und dieses Erbe wiegt schwer, denn auch heutzutage lebt noch etwa die Hälfte aller schwarzen Südafrikaner in den früheren Homeland-Gebieten, die aufgrund ihrer jahrzehntelangen Vernachlässigung wirtschaftlich unterentwickelt sind und eine hohe Armutsrate aufweisen.

Der Staat als Mörder

Die Künstlichkeit der sozialen Verhältnisse, die durch die Apartheidpolitik geschaffen wurden, erforderte eine ständige Präsenz und Kontrolle durch die Staatsgewalt, um ihre Befolgung sicherzustellen. Die Apartheid wurde durch eine Kultur der Gewalt aufrechterhalten, die schon bald von Regierungsmitgliedern und Sicherheitskräften als normal angesehen wurde. Am 16. Juni 1976 wurde ein Demonstrationszug von etwa 15.000 Schülern in Südafrikas größter Township Soweto gegen die Verwendung von Afrikaans als Unterrichtssprache von der Polizei blutig niedergeschlagen. Die offiziellen Opferzahlen liegen bei 192 Opfern und 1.439 Verletzten, wobei anwesende Journalisten von 700 bis 800 Toten ausgingen. Insgesamt verschoss die Polizei 16.000 Patronen. Der damalige Polizeiminister rechtfertigte den Einsatz von scharfer Munition mit der Einschätzung, dass Schwarze mit dem Gewehr gefügig gemacht werden müssten. Im Zuge der Ermittlungen nach den Rädelsführern sind bis April 1977 150 Kinder unter 16 Jahren verhaftet worden, einige gerade einmal 10 Jahre alt. Bevor die meisten letztendlich freigesprochen wurden oder die Anklage fallen gelassen wurde, verbrachten sie bis zu fünf Monate im Gefängnis, in einigen Fällen sogar in Einzelhaft. Mitte der 1980er Jahre eskalierte die Gewalt im Land. Ende 1985 waren mehr als 35.000 Soldaten in den Townships eingesetzt. Zwischen Juni 1986 und Juni 1987 wurden etwa 26.000 Menschen verhaftet, fast die Hälfte von ihnen unter 18 Jahre alt. Inhaftierte, auch Kinder, wurden routinemäßig gefoltert. Die Anzahl der Toten in den politischen Auseinandersetzungen erreichte im Jahr 1986 mit 1.298 ihren Höhepunkt. Seit den frühen 1980er Jahren waren zudem spezielle Geheimkommandos damit beauftragt, Apartheidgegner im In- und Ausland einzuschüchtern und umzubringen. Eugene de Kock, Leiter eines solchen Todesschwadron belastete in seinen späteren Aussagen die politische Führung stark: „Meine Befehle kamen von der obersten Ebene.“ Und in der Tat ist es angesichts der klaren Hierarchie des Apartheidstaates nicht vorstellbar, dass die Tötungsmissionen ohne das Wissen der politischen Führung stattgefunden haben.

Aufgrund des gewaltigen Ausmaßes der Verbrechen haben die Konsequenzen der Apartheid deren Ende überdauert. Es ist das schwere Erbe für das demokratische Südafrika, mit diesen Hypotheken fertig zu werden. Für die Aufarbeitung der Verbrechen wurde eine „Wahr-heits- und Versöhnungskommission“ (TRC) unter Vorsitz von Erzbischof Desmond Tutu eingesetzt (vgl. ANKLAGEN Herbst 2009). Angesichts der Tatsache, dass viele Verbrechen aus Mangel an Beweisen nicht hätten aufgeklärt werden können, beruhte sie auf der Maxime Amnestie gegen Aussage. Täter konnten als Gegenleistung für ihre Aussage Amnestie erhalten, während Opfer oder Hinterbliebene endlich ihre Geschichte erzählen und die Wahrheit erfahren konnten. Insgesamt wurden über 21.000 Aussagen von Opfern gehört und mehr als 7.000 Amnestie-Anträge gestellt. Trotz aller Kritik an der TRC ist ihre bleibende Leistung, dass einer Geschichtsverfälschung ein Riegel vorgeschoben wurde. Über die Existenz und Grausamkeit der Apartheid bestehen in Südafrika dank der TRC keine Zweifel mehr.

Doch Südafrika ist während der Apartheid nicht nur ein von Gewalt, sondern auch ein von tiefer sozialer Ungleichheit geprägtes Land geworden. Betrachtete man den weißen Bevölkerungsteil von Südafrika, so hätte er mit seinem Lebensstandard knapp hinter Spanien auf Rang 24 gelegen. Der schwarze Bevölkerungsteil hätte auf Platz 123 hinter Lesotho und Vietnam rangiert. Bei einer Bevölkerung von 40 Millionen verfügten 22 Millionen über keine adäquaten sanitären Einrichtungen und 23 Millionen hatten keinen Zugang zum Stromnetz. Etwa die Hälfte aller Haushalte lagen unter der Armutsgrenze; ein Viertel lebte von einem Einkommen, das nicht einmal die Hälfte des Einkommens der Armutsgrenze betrug, und etwa acht Millionen Haushalte galten als komplett verarmt. Zudem hatte das (Nicht-)Bildungssystem für Schwarze kompletten Generationen eine formale Bildung verweigert und ihnen somit die notwendigen Fähigkeiten für die Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes vorenthalten. Ende 1993 hatten nur 11 Prozent der schwarzen Südafrikaner einen höheren Schulabschluss. Ein Drittel der Bevölkerung waren Analphabeten. Das neue Südafrika ging folglich mit einer schweren Hypothek an den Start, dessen sollte man sich stets bewusst sein.


Schatten auf dem Regenbogen

'''Das demokratische Südafrika, von Desmond Tutu liebevoll als Gottes Regenbogennation bezeichnet, galt der unterdrückten und diskriminierten Bevölkerungsmehrheit und vielen Unterstützern weltweit als Hoffnungsträger. Die jahrzehntelange Praxis der Menschenrechtsverletzungen sollte endlich ein Ende haben. Niemand kann ernsthaft bestreiten, dass sich die Lage der Menschenrechte in Südafrika im Vergleich zur Apartheid massiv verbessert hat. Nichtsdestotrotz gibt es einige Kritikpunkte, die Amnesty International in einem Memorandum an die südafrikanische Regierung im vergangenen Jahr geäußert hat und die in diesem Artikel mit Erläuterungen wiedergegeben werden. Sehr geehrter Präsident'''

Amnesty International bittet Ihre Regierung dringend, bei der Suche nach Lösungen auf die Herausforderungen, mit denen Südafrika gegenwärtig konfrontiert ist, die Menschenrechtsverpflichtungen des Landes zu erfüllen durch …

1. …Verbreitung und Schutz der Rechte der Frauen, die überproportional von Armut, Arbeitslosigkeit und der HIV-Epidemie betroffen sind sowie anhaltend geschlechtsbasierte Gewalt und andere Formen der Diskriminierung erfahren

Die Rechte der Frauen in Südafrika sind durch die Verfassung verbrieft. In Absatz 9.3 heißt es, „der Staat darf nicht ungerechtfertigt, direkt oder indirekt irgendjemanden diskriminieren aus einem oder mehreren Gründen, inklusive Rasse, Gender, Geschlecht, Schwangerschaft, Ehestatus, ethnischer oder sozialer Herkunft, sozialer Orientierung, Alter, Behinderung, Religion, Gewissen, Glauben, Kultur, Sprache und Geburt.“ Das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Gender, Geschlecht, Schwangerschaft und Ehestatus zielen dabei auf den Schutz von Frauen ab. Die separate Nennung von Geschlecht als biologische Bestimmung und Gender als soziales Konstrukt lassen dabei keinen Zweifel offen, dass alle Eigenschaften des Frau-Seins geschützt sind.

Doch die Realität hat mit diesen hehren Zielen nicht Schritt gehalten. Es zeigt sich, dass die Diskriminierung während der Apartheid die Gesellschaft zerrüttet und geprägt hat und nicht so einfach aufzuheben ist. Die wirtschaftliche Exklusion, Gender-Stereotype und kulturelle Praktiken mit diskriminierender Wirkung sowie sexuelle Gewalt sind weiterhin Teil der Lebenswirklichkeit vieler Frauen und erhöhen ihre Anfälligkeit für eine HIV-Infektion. So ist die Vergewaltigungsrate in Südafrika alarmierend. Mit 111 Vergewaltigungen pro 100 000 Einwohner liegt sie deutlich über der von vergleichbaren Ländern wie Ghana (4,77), Argentinien (8,89) oder Namibia (36,9), wobei die Zahlen aufgrund unterschiedlicher Erfassungsmethoden nicht immer direkt vergleichbar sind. Eine Studie des Südafrikanischen Medizinischen Forschungsrates ergab, dass mehr als 40 Prozent aller befragten Männer schon einmal physische Gewalt gegenüber ihren Partnerinnen angewendet hatten und ein Viertel der Männer gab zu, mindestens einmal eine Frau vergewaltigt zu haben. Im Jahr 2000 kam es in nur 6,8 Prozent aller gemeldeten Vergewaltigungsfälle zu einer Verurteilung.

Aufgrund ihrer schwachen Stellung in der Gesellschaft unterliegen Frauen in Südafrika einem deutlich höheren HIV-Risiko als Männer. So identifizierte die HIV-Prävalenz-Erhebung vom Juni des vergangenen Jahres Frauen in der Altersgruppe von 20 bis 34 Jahren als „die am meisten gefährdete“ Bevölkerungsgruppe in Südafrika. Die Infektionsrate von jungen Frauen im Alter von 15 bis 19 Jahren liegt bei sechs Prozent und ist somit doppelt so hoch wie die der gleichaltrigen Männer, während sie in der Gruppe der 25 bis 29 Jahre alten Frauen sogar bei 32 Prozent liegt.

Aufgrund ihrer anhaltenden ökonomischen Marginalisierung (43 Prozent der Frauen leben von weniger als 50 Euro pro Monat im Gegensatz zu 30 Prozent der Männer) haben es Frauen zudem schwerer, die notwendige Gesundheitsversorgung zu erhalten. Zum einen mangelt es ihnen an einer ausgewogenen Ernährung, die notwendig ist, um mit den Nebenwirkungen der antiretroviralen Medikamente zurechtzukommen. Zum anderen haben insbesondere Personen aus ländlichen Gebieten Schwierigkeiten, sich die hohen Transportkosten zu den medizinischen Zentren zu leisten.

Daher fordert Amnesty International die Regierung von Präsident Zuma auf,

• die Anstrengungen zu intensivieren, um die sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten der Frauen zu beseitigen, die eine effektive Prävention, Behandlung und Pflege bei HIV und Aids behindern und somit ihr Recht auf Gesundheit verhindern. • sexuelle Gewalt gegen Frauen als eine grobe Verletzung ihrer Menschenrechte zu verurteilen und sicherzustellen, dass HIV-Präventionsprogramme für den Respekt für Frauenrechte werben und darauf abzielen, das Verhalten von Männern zu verändern in Bezug auf das Eingehen von sexuellen Risiken, die Weigerung, Kondome zu verwenden und gewaltsames oder anderes missbräuchliches Verhalten gegenüber Frauen. • die Leistungsstärke der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu verbessern, um sie in die Lage zu versetzen, Straffreiheit bei sexueller Gewalt zu bekämpfen, den Klägerinnen eine zeitnahe, effektive und Gender-sensible Behandlung zu bieten und daran zu arbeiten, die Sicherheit von Frauen zu verbessern. • das Problem der hohen Transportkosten für Personen aus ländlichen Gebieten anzugehen.

2. … Verbreitung und Schutz der Rechte von Flüchtlingen und anderen Personen, die von dem Risiko ausländerfeindlicher Gewalt betroffen sind

Obwohl ein Großteil der südafrikanischen Bevölkerung in Armut lebt, verfügt das Land über die stärkste Wirtschaft des Kontinents und ist somit ein begehrtes Ziel für Migranten aus anderen afrikanischen Ländern. Diese Konstellation hat in der südafrikanischen Bevölkerung eine latente Ausländerfeindlichkeit geschaffen, die im Mai 2008 auf erschreckende Weise ihren Ausdruck gefunden hat. Wütende Mobs machten in den Townships Jagd auf afrikanische Ausländer. Das Bild des mosambikanischen Immigranten Ernesto Alfabeto Nhamuave, der während der Ausschreitungen angezündet wurde und bei lebendigem Leibe verbrannte, ging um die Welt. Insgesamt starben mehr als 60 Leute, 600 Leute wurden verletzt und über 20.000 Ausländer flohen aus ihren Wohnungen. Seitdem kommt es immer wieder zu vereinzelten Übergriffen auf afrikanische Ausländer in Südafrika. In einigen dieser Fälle bestritt die Polizei, dass es sich hierbei um einen ausländerfeindlichen Hintergrund handelte; eine Einschätzung, die zu einem Klima der Straflosigkeit führen und den Opfern den Rechtsweg verstellen kann.

Amnesty International betrachtet mit Sorge, dass keine öffentliche, vollständige und unabhängige Untersuchung durch die Regierung eingesetzt wurde und dass die polizeilichen Ermittlungen zu nur wenigen Verurteilungen geführt haben. Bis zum Oktober des vergangenen Jahres sind 137 Personen in Verbindung mit den ausländerfeindlichen Angriffen verurteilt worden und 182 Anklagen wurden zurückgezogen, da die Zeugen oder Kläger das Land verlassen hatten.

Amnesty International drängt die südafrikanische Regierung, die Empfehlungen vom September 2008 zu berücksichtigen und mit ihnen im Einklang zu handeln, um weitere Gewalt gegen Flüchtlinge und Migranten zu verhindern. Dazu zählen unter anderem:

• die Förderung von öffentlichen Bildungsprogrammen zu den Menschenrechtsverpflichtungen des Landes gegenüber Flüchtlingen und Migranten; • die Verwendung von Beobachtungssystemen für entsprechende Vorfälle in den Polizeistationen und die Entwicklung von „Gemeinde-Sicherheitsplänen“; sowie • die Verbesserung der organisatorischen Kapazität der Polizei, auf jegliches Wiederaufkommen von großflächiger Gewalt zu reagieren, sowie ihre Fähigkeit, schwere Gewaltverbrechen gegen Flüchtlinge und Migranten und deren Eigentum zu untersuchen und die Straflosigkeit dieser Verbrechen zu bekämpfen.

 Zudem fordert Amnesty International die Regierung auf, Verletzungen des Non-Refoulement-Prinzips, nach dem Flüchtlinge nur in sichere Heimatländer abgeschoben werden dürfen, zu beenden. Zurzeit werden Personen, die internationalen Schutz benötigen, inklusive anerkannter Flüchtlinge und Asylsuchender, in Länder ausgewiesen, in denen sie dem Risiko der Verfolgung und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Diese Praxis steht im Widerspruch zu Südafrikas Verpflichtungen unter nationalem, regionalem und internationalem Flüchtlings- und Menschenrecht. Positiv ist jedoch die Entscheidung der Regierung zu bewerten, Abschiebungen nach Simbabwe auszusetzen und eine visafreie Einreise für Simbabwer für 90 Tage, inklusive Arbeitserlaubnis, zu gewähren. 

3. …Verhinderung von und Entschädigung bei Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit dem „Krieg gegen das Verbrechen“ passieren

„Jeder hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person, dies beinhaltet das Recht […] (d) in keiner Weise gefoltert zu werden; und (e) nicht in grausamer, inhumaner oder entwürdigender Weise behandelt oder bestraft zu werden.“ Das Folterverbot in der südafrikanischen Verfassung ist deutlich formuliert und wird zusätzlich gestützt durch zahlreiche internationale und regionale Menschenrechtsverträge. Daraus leitet sich direkt die Verpflichtung des Staates ab, Folter zu verhindern und Täter dieser Menschenrechtsverletzung zur Verantwortung zu ziehen.

Trotz dieser Verpflichtung sind in den vergangenen Jahren wiederholt Fälle von Misshandlung Inhaftierter gemeldet worden, bei denen es zu Elektroschocks, Erstickungsfolter und Angriffen mit Schlagstöcken, Fäusten und Tritten gekommen sein soll. Insgesamt sind im Zeitraum 2007/08 über 1.000 Beschwerden gegen Angriffe durch das Gefängnispersonal bei der Aufsichtsbehörde der Gefängnisse eingegangen. 2008 berichtete die Aufsichtsbehörde der Polizei dem Parlament, dass sie 20 Foltervorwürfe sowie 739 Anklagen wegen schwerer Gewalt untersuche. In den Jahren von 1997 bis 2004 wurden 269 Fälle von Folter gemeldet.

Die südafrikanische Regierung lässt in dieser Frage die nötige Verantwortung vermissen. Die Richtlinie zur Verhinderung der Folter ist nach Meinung des unabhängigen Zentrums zur Untersuchung von Gewalt und Versöhnung eher eine PR-Aktion als eine konkrete Abschreckung. Aussagen von verantwortlichen Regierungsmitgliedern deuten unmissverständlich darauf hin, dass die Regierung bereit ist, im Kampf gegen die hohen Kriminalitätsraten Abstriche bei den Menschenrechten in Kauf zu nehmen. Der Sicherheitsminister des Landes, Nathi Mthethwa, fand diesbezüglich klare Worte: „Da gibt es nichts Verfassungsgemäßes, wenn wir Kriminelle haben, die Leute umbringen. Man kann nicht kommen und ihnen eine Verfassung vor die Nase halten. Man muss ihnen mit ausschweifender Gewalt begegnen, das ist der Punkt. Diese Leute töten ohne Achtung vor gesetzestreuen Bürgern, daher müssen sie ernten, was sie gesät haben. Die Verbrechensrate in Südafrika ist hoch und es gibt Leute, die diese in die Höhe treiben. Es gibt absolut keinen Grund, dass man diese Leute human behandeln sollte.“ Und an anderer Stelle sagte er, dass die Polizei nicht die Menschenrechtscharta zücken sollte, wenn sie mit bewaffneten Kriminellen zu tun habe. Diese Aussagen sind keine Einzelmeinung, sondern werden von vielen Mitgliedern der Regierung geteilt.

Amnesty International versteht die Notwendigkeit des südafrikanischen Staates, die Unversehrtheit und Sicherheit seiner Bürger sicherzustellen, sowie die schwierige Situation der südafrikanischen Polizei; im Jahr 2004/05 gab es 1.274 Angriffe auf Polizisten, bei denen 95 Polizisten starben. Nichtsdestotrotz dürfen keine Menschenrechte verletzt werden. Amnesty International fordert daher die Regierung zur unbedingten Achtung der Menschenrechte auf. Dies ist nicht nur moralisch geboten, sondern auch im Sinne einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung. Angesichts eines funktionierenden Justizwesens können Beweise, die auf Basis von Folter erlangt worden sind, nicht vor Gericht verwendet werden. So widerrief das Oberste Berufungsgericht im April 2008 ein Urteil, das auf Grundlage von Beweisen gefällt wurde, die unter Folter erlangt wurden.

Zudem fordert Amnesty International die südafrikanische Regierung auf, das „Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ zu ratifizieren, an dessen Ausarbeitung Südafrika entscheidend mitgewirkt hat.

4. … eine führende Rolle in der Befriedung bewaffneter Konflikte und politischer Instabilität auf dem afrikanischen Kontinent sowie eine Außenpolitik, die vom Respekt, der Wahrung und Verbreitung von Menschenrechten geleitet ist

Während Südafrika in den Apartheidjahren der Paria des afrikanischen Kontinents war, ist es heute eine seiner größten Hoffnungen. Angesichts der aggressiven und rücksichtslosen Militäroperationen des Apartheidstaates gegenüber seinen Nachbarn, die mehrere hunderttausend Opfer forderten und einen Schaden von Milliarden Dollars verursachten, wird Südafrikas Außenpolitik noch heute kritisch von seinen Anrainerstaaten beäugt. Auf der anderen Seite ist Südafrika aber als demokratischer und wirtschaftsstärkster Staat Afrikas ein wichtiger sicherheitspolitischer Akteur auf dem Kontinent. So hat Südafrika als erfolgreicher Vermittler in verschiedenen Konflikten (Demokratische Republik Kongo, Burundi) gewirkt und viel dazu beigetragen, die afrikanischen Gemeinschaftsinstitutionen zu reformieren und aufzubauen. Auch in weltweiten Angelegenheiten hat sich Südafrika konstruktiv und progressiv eingebracht. So war es einer der treibenden Akteure bei der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs.

Südafrika ist folglich ein wichtiger internationaler Akteur. Umso überraschender ist das Verhalten Südafrikas auf der internationalen Bühne in jüngster Zeit zu bewerten. Als Mitglied des UN-Sicherheitsrates 2007/2008 hat Südafrika zusammen mit China und Russland gegen Anträge gestimmt, die sich kritisch mit der Menschenrechtssituation in Burma, Darfur und Simbabwe auseinandersetzten. Ein Bericht der Nichtregierungsorganisation UN Watch aus dem Jahr 2007 verurteilte Südafrika angesichts ihres Abstimmungsverhaltens in der UN als Hauptschurke der demokratischen Länder, wenn es um die Abstimmung über Menschenrechtsthemen ging. So stimmte Südafrika auch gegen einen Antrag der USA, der Vergewaltigungen als Waffe in Kriegen ächten sollte.

Amnesty International fordert die südafrikanische Regierung auf, an ihre wichtige Rolle als Befürworter und aktiver Vertreter der Menschenrechte anzuknüpfen und Menschenrechtsüberlegungen zum Kern ihrer Außenpolitik zu machen. Dies gilt insbesondere für die angespannte Situation in Darfur, Somalia, der Demokratischen Republik Kongo, Simbabwe und Swasiland. Südafrika sollte von seinem Gewicht Gebrauch machen und die betroffenen Regierungen zu einer friedlichen Lösung und der Einhaltung der Menschenrechte drängen.

Volquart Stoy


Renate Müller-Wollermann über Amnesty-Taiwan

Demokratisierung, die Todesstrafe und eine Zivilgesellschaft in den Kinderschuhen

Dr. Renate Müller-Wollermann ist seit 1993 Amnesty-Vorstandsbeauftragte für Asien, Sprecherin des Amnesty-Bezirks Tübingen und Ansprechpartnerin einer Amnesty-Gruppe, die sich explizit mit Japan, der Mongolei und Taiwan beschäftigt. Sie studierte Ägyptologie und Sinologie. Im Rahmen ihres Studiums verbrachte sie in den 1970er Jahren zwei Auslandssemester in Taiwan. Beruflich forscht und lehrt Renate Müller-Wollermann in der Ägyptologie an der Universität Tübingen. Im November 2009 reiste sie nach Taiwan, um sich mit Amnesty-Mitgliedern vor Ort zu treffen und mit ihnen einen Plan zu entwickeln, Amnesty International in Taiwan voranzubringen.

ANKLAGEN: Du bist im letzten Herbst für zwei Wochen nach Taiwan gereist und hast dich dort mit Amnesty-Aktivisten in verschiedenen Städten des Landes getroffen. Was war das konkrete Ziel dieser Reise?

Renate Müller-Wollermann: Das Ziel war, die Arbeit der Amnesty-Sektion in Taiwan zu unterstützen. Hierbei handelt es sich um ein Projekt der deutschen Sektion. Es geht dabei darum, Amnesty Taiwan zu beraten, wie man aktiver werden kann und wie man erreicht, dass sich mehr Gruppen – insbesondere Jugendgruppen – bilden.

Wie ist die derzeitige generelle Menschenrechtssituation in Taiwan?

Sie ist relativ gut, abgesehen von der Todesstrafe. Die Situation war bis Ende März dieses Jahres besser, als die Justizministerin zurückgetreten ist, die sich zuvor für die Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt hatte. Aber allgemein ist die Lage deutlich positiver zu bewerten als in den vergangenen Jahrzehnten. Insbesondere die Meinungs- und Pressefreiheit hat sich doch deutlich verbessert.

Sind Menschenrechte in der öffentlichen Diskussion ein Thema? Wie steht die Bevölkerung in Taiwan dem Thema Menschenrechte gegenüber?

Die Menschenrechte werden zurzeit stark diskutiert, weil Taiwan die beiden großen Pakte, den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, ratifiziert hat und es nun darum geht, diese Pakte auch in taiwanesisches Recht umzusetzen. Ein anderes Thema ist, wie schon angesprochen, die Todesstrafe, weil es einen neuen Justizminister gibt und dieser nicht unbedingt für eine schnelle Abschaffung der Todesstrafe ist. Zur Todesstrafe findet man täglich etwas in den Medien.

Wie ist denn die allgemeine Haltung gegenüber der Todesstrafe in der Gesellschaft?

Eigentlich ist die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung leider für die Todesstrafe. Das hängt auch mit bestimmten spektakulären Fällen zusammen und hängt außerdem immer davon ab, wann und in welcher Situa-tion man die Frage nach der Todesstrafe stellt. Es zeichnet sich aber auch ab, dass ein großer Teil die Abschaffung befürworten würde, wenn die Todesstrafe durch eine lebenslange Haftstrafe ohne die Möglichkeit einer Begnadigung ersetzt würde. Man sieht in anderen Ländern, dass dann, wenn die Todesstrafe abgeschafft wurde, die Zustimmung in der Bevölkerung zur Todesstrafe gesunken ist.

Und welche anderen Menschenrechts-themen werden außerdem noch diskutiert?

Zurzeit insbesondere soziale Rechte. Das hängt unter anderem mit dem Taifun im August des letzten Jahres zusammen, von dem insbesondere indigene Bevölkerungsgruppen in Taiwan betroffen waren. Jetzt geht es besonders darum, die Rechte der indigenen Bevölkerung Taiwans zu stärken.

Das heißt, dass sich Amnesty International Taiwan auch konkret für taiwanesische Themen einsetzt?

Sie wollen das tun. Sie sind dabei, solche Dinge aufzuarbeiten und sehen zumindest, dass es ein Interesse in der Bevölkerung an diesen Themen gibt und dass man diesem Interesse auch nachkommen sollte.

Wie sehen denn Amnesty-Strukturen in Taiwan aus? Welche Menschen engagieren sich dort für Amnesty und sind es spezielle Regionen oder bestimmte Altersgruppen oder Angehörige einer sozialen Schicht, die sich besonders für Menschenrechte in Taiwan einsetzen?

Die Mehrheit der Amnesty-Gruppen ist in der Hauptstadt Taipeh ansässig. Viele Jugendliche sind unter anderem über Konzerte auf Amnesty aufmerksam geworden. Es gibt auch einige kirchliche Gruppen und Amnesty-Gruppen, die sich ausschließlich aus Ausländern zusammensetzen. Derzeit gibt es über 300 Amnesty-Mitglieder in Taiwan. Aber die Befürchtung sitzt immer noch in den Köpfen der Menschen, dass Amnesty eine linke, politische Gruppierung ist, bei der man befürchten muss, dass man politisch und gesellschaftlich Probleme bekommt, wenn man sich dort allzusehr engagiert.

Wie gestaltet sich denn die Arbeit einer Amnesty-Gruppe in Taiwan?

Nicht viel anders als in Deutschland. Sie treffen sich in der Regel einmal im Monat, entwerfen Petitionslisten und Briefe an Regierungen. Ebenso richten sie öffentliche Veranstaltungen aus wie Konzerte oder Filmvorführungen. Im Vergleich zu deutschen Amnesty-Gruppen bauen sie aber seltener einen Informationsstand auf der Straße auf, weil diese Form der Öffentlichkeitsarbeit in Taiwan allgemein nicht üblich ist.

Gibt es neben Amnesty noch andere zivilgesellschaftliche Gruppen?

Es gibt eine ganze Reihe von Nichtregierungsorganisationen, die in den letzten Jahrzehnten entstanden sind. Aber es handelt sich hierbei meistens um nationale Organisationen, die sich für soziale Belange oder auch für konkrete Bevölkerungsgruppen einsetzen und nicht für allgemeine politische Themen. Diese befassen sich zum Beispiel mit indigenen Bevölkerungsgruppen, mit Arbeitslosen oder Prostituierten und weiteren marginalisierten Personengruppen in Taiwan.

Kann man also davon sprechen, dass es eine Entwicklung hin zu einer starken Zivilgesellschaft in Taiwan gibt?

Ja, auf jeden Fall zeichnet sich das in den letzten Jahrzehnten ab, das ist ganz klar. Das sollte auch bedeuten, dass bei einer wachsenden Zahl von gesellschaftlich engagierten Menschen in Taiwan auch bei Amnesty mehr Aktivisten Fuß fassen als es bisher der Fall ist.

Eine grundsätzliche Regel von Amnesty International besagt, dass Ländersektionen nicht primär zu den Menschenrechtsthemen und -problemen in ihrem eigenen Land arbeiten, sondern dass sich Ländersektionen an internationalen Kampagnen und länderübergreifenden Aktionen beteiligen sollten. Gibt es Ausnahmen von dieser Regel in Ländern wie Taiwan, in denen Amnesty noch in den Kinderschuhen steckt?

Ein Problem ist sicherlich, dass man sich gerne mit den Problemen im eigenen Land befassen würde und Amnesty vorwiegend zu Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern arbeitet. Wenn es jedoch um die Abschaffung der Todesstrafe im eigenen Land geht, ist die Arbeit dazu von Amnesty durchaus erwünscht.

Gibt es internationale Kampagnen oder Themen von Amnesty International, die in Taiwan auf besonderes Interesse stoßen?

Auch die Abschaffung der Todesstrafe in anderen Ländern spielt eine große Rolle für die Arbeit von Amnesty Taiwan. Was einzelne Länder angeht, ist Myanmar ein großer Schwerpunkt. Sie arbeiten zum Beispiel auch zu Hausräumungen und Landvertreibungen in Kambodscha, weil das momentan ein genereller thematischer Schwerpunkt von Amnesty International ist. Man möchte gerne noch mehr zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechtsverletzungen in vielen anderen Ländern arbeiten. Das hat auch damit zu tun, dass Amnesty sich gerade in einer großen internationalen Kampagne dem Thema „Armut und Menschenrechte” widmet.

Hat der Einsatz für spezielle Regionen und Themen in Taiwan etwas mit kulturellen oder politischen Besonderheiten zu tun?

Allenfalls kann man sagen, dass insbesondere ein Interesse an Menschenrechtsverletzungen in anderen asiatischen Ländern besteht. Aber es gibt auch durchaus Interesse an Themen zu Amerika oder Afrika. Man kann also nicht behaupten, dass es ein spezielles taiwanesisches oder asiatisches Interesse an einzelnen Menschenrechten gibt.

Das politische Verhältnis von Taiwan zur Volksrepublik China ist seit langem angespannt. Wie ist das Verhältnis von Amnesty Taiwan zu den zahlreichen Menschenrechtsverletzungen in China?

Da gibt es den Grundsatz von Amnesty International, dass geteilte Nationen nicht zur anderen Landeshälfte arbeiten. Aber natürlich gibt es ein großes taiwanesisches Interesse an Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik, auch ohne selbst in diesem Bereich zu arbeiten.

Im Gegensatz zur Entwicklung in der Volksrepublik begann Ende der 1980er Jahre in Taiwan ein nachhaltiger Demokratisierungsprozess. Aktuell bewerten Politikwissenschaftler die demokratische Situation sehr positiv und geben Taiwan Bestnoten in Bezug auf zivile und politische Rechte. Welche Rolle spielt die politische Situation für Amnesty International in Taiwan?

Amnesty beurteilt natürlich nicht die konkrete politische Situation in den jeweiligen Staaten, aber man kann sicherlich feststellen, dass sich die Menschenrechtssituation in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert hat. Der Demokratisierungsprozess bietet enorme Chancen für die Entwicklung der Zivilgesellschaft allgemein und für die Gründung von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen. Auch Amnesty konnte nur auf Grundlage dieser Entwicklung in Taiwan gegründet werden. Insofern besteht ein Zusammenhang mit der politischen Situation. Wir sind mittlerweile auch in der glücklichen Lage, dass es keine politischen Gefangenen in Taiwan mehr gibt. In den 1970er Jahren hat Amnesty International häufig das Problem politischer Gefangener in Taiwan thematisiert. Die Regierung unterstützt jedoch die Arbeit sowohl von Amnesty International als auch von anderen Nichtregierungsorganisationen nicht. Es gibt aber mittlerweile Gremien oder Veranstaltungen, zu denen die Regierungen Nichtregierungsorganisationen einladen. Zum Beispiel gab es neulich ein Treffen zur Todesstrafe, an dem Amnesty beteiligt war. Aber es ist ja auch die ureigentliche Aufgabe von Nichtregierungsorganisationen, die Regierungen zu kontrollieren und nicht mit ihnen zusammenzuarbeiten.

Wird die Arbeit von Amnesty durch die Regierung bzw. Bürokratie erschwert?

Erschwert wird sie durch das allgemeine taiwanesische Vereinsrecht, welches noch aus den alten Zeiten stammt, in denen man versuchte, die zivilgesellschaftlichen Entwicklungen kurz zu halten. Demzufolge werden die Vorstandssitzungen jeweils von einem Mitglied der Regierung besucht, das sozusagen die Aufsicht führt über das, was dort diskutiert wird. Außerdem müssen zur Jahreshauptversammlung mindestens die Hälfte aller Mitglieder erscheinen. Das wäre zum Beispiel in Deutschland überhaupt nicht umsetzbar. Das Vereinsrecht steht der Entwicklung der Zivilgesellschaft im Wege, und die Nichtregierungsorganisationen protestieren schon seit Langem dagegen.

Taiwan gewährt im Vergleich zu vielen anderen asiatischen Staaten einen sehr hohen Standard an Freiheitsrechten. Welche anderen Staaten könnte man noch nennen, in denen man so etwas wie eine Zivilgesellschaft vorfindet?

Am ehesten kann man Taiwan mit Südkorea vergleichen, das eine ähnliche Entwicklung durchgemacht hat. Dort finden wir eine deutliche Stärkung der Zivilgesellschaft in den letzten Jahren. Amnesty ist dort relativ gut vertreten. Auch in der Mongolei sind nach dem Ende des Kalten Krieges Nichtregierungsorganisationen aus dem Boden gesprossen. Amnesty findet auch dort großen Zuspruch. Und in Japan besteht Amnesty schon lange. Diese vier Länder könnte man zusammenfassen. In Indien gibt es eine Unmenge von zivilgesellschaftlichen Akteuren, aber dort hat Amnesty sehr viele Probleme.

Hängt es von kulturellen oder politischen Faktoren oder vom Wohlstandsniveau ab, in welchen Staaten Amnesty Fuß fasst?

Es hängt nicht vom Wohlstand ab, denn die Mongolei zum Beispiel ist ein relativ armes Land. Ein anderes Land, das ebenfalls arm ist, aber in dem Amnesty trotzdem floriert, ist Nepal. Ganz anders als in Indien, obwohl wir uns hier in verwandten kulturellen Bereichen bewegen. Es ist schwer, an dieser Stelle eine allgemeine Erklärung zu geben, da die Entwicklung auch über alle Religionen hinweggeht. Man kann nicht sagen, dass buddhistisch geprägte Länder generell aufgeschlossener sind als andere. Es gibt auch andere Länder, in denen wir fast überhaupt keine Zivilgesellschaft finden, und das sind nicht nur Nordkorea, Myanmar oder die Volkrepublik China, sondern auch Länder wie Kambodscha oder Laos.

Wie geht die Zusammenarbeit von Amnesty Deutschland mit Amnesty Taiwan jetzt konkret weiter?

E-Mailkontakt besteht permanent, und auch weitere gegenseitige Besuche werden stattfinden. Wir übersetzen zum Beispiel Amnesty-Papiere und -Veröffentlichungen ins Chinesische für Amnesty Taiwan. Wir haben einige Erfolge im Rahmen der bisherigen Kooperation erzielt. Der Vorstand von Amnesty Taiwan hat sich neu konstituiert, es haben sich neue Gruppen gegründet, und man hat einen systematischen Plan für die zukünfige Arbeit von Amnesty Taiwan erstellt. Es ist zu hoffen, dass es aufwärts geht mit Amnesty Taiwan. Nicht von heute auf morgen, aber doch von einem Jahr auf das nächste.

Herzlichen Dank für das Gespräch.

Sarah Weltecke


Todesstrafe

Lizens zum Töten - im Namen des Staates

Seit Jahren lässt sich ein Trend beobachten, immer mehr Staaten schaffen die Todesstrafe ab. Doch auch im Jahr 2009 wurden viele Menschen hingerichtet.

Im Januar 2010 kündigte der mongolische Präsident Tsakhia Elbegdorj einen vorläufigen Hinrichtungsstopp an. Er sagte in seiner Rede, dass die Todesstrafe ein Schandfleck für den guten Namen der Mongolei sei, sie erniedrige das höchste Menschenrecht, das auf Leben. Bereits im letzten Jahr wurden keine Exekutionen mehr vollzogen, weil der Präsident allen Gnadengesuchen stattgab und die Urteile in Haftstrafen umwandelte. Um die Todesstrafe vollständig abzuschaffen, bedarf es allerdings einer Mehrheit des Parlaments. Bisher ist unklar, welche Position das Parlament einnehmen wird.

Die Initiative des mongolischen Präsidenten gegen die Todesstrafe entspricht dem allgemeinen Trend der letzten Jahrzehnte. Während bei der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 gerade einmal acht Staaten die Todesstrafe abgeschafft hatten, sind seit Anfang der 90er Jahre über 50 weitere Länder hinzugekommen. Insgesamt haben inzwischen 95 Länder die Todesstrafe vollständig, weitere neun haben sie in Friedenszeiten abgeschafft. In 35 Staaten ist die Todesstrafe im Gesetz zwar noch vorgesehen, wird in der Praxis aber aktuell nicht angewendet. Schließlich halten noch 58 Staaten an der Vollstreckung der Todesstrafe fest. Allerdings lebt nur ein Drittel der Weltbevölkerung in Staaten, die die Todesstrafe vollständig abgeschafft haben. Weißrussland ist der einzige europäische Staat, der noch Exekutionen durchführt. Auch in anderen Regionen der Welt ist die Vollstreckung der Todesstrafe rückläufig. In Amerika sind die USA inzwischen der einzige Staat, der noch Exekutionen durchführt. In Afrika wird in den meisten Staaten die Todesstrafe zurzeit nicht angewendet, auch wenn sie im Gesetz noch vorgesehen ist. Nur Botswana und Sudan richteten im Jahr 2009 Menschen hin. Hervorzuheben ist Kenia, das über 4000 Todesurteile in Haftstrafen umwandelte. Am häufigsten wird die Todesstrafe in Asien vollzogen, vor allem in der VR China, und im Nahen Osten.

Im Iran und in Saudi-Arabien wurden Straftäter, die zum Zeitpunkt der Straftat jünger als 18 Jahre waren, hingerichtet. Dies ist ein Verstoß gegen internationales Recht. Die Todesstrafe wird diskriminierend eingesetzt. Todesurteile werden häufiger gegen Arme, Angehörige von Minderheiten, anderer Hautfarbe, Nationalität oder Religion verhängt. Besonders in China, im Iran und im Sudan dient sie auch der Verfolgung von politischen Gegnern. Allein im Iran wurden zwischen der Präsidentschaftswahl und dem Amtsantritt von Mahmoud Ahmadinejad im Jahr 2009 112 Menschen exekutiert. Mit der Todesstrafe gehen häufig viele weitere Menschenrechtsverletzungen einher. Dazu gehören unter anderem das Fehlen von fairen Gerichtsverfahren, Geständnisse, die unter Folter erzwungen werden, und menschenunwürdige Haftbedingungen. Häufig sitzen Verurteilte über Jahrzehnte hinweg in der Todeszelle, ohne zu wissen, ob ihre Hinrichtung am nächsten Tag erfolgen könnte.

Viele Staaten geben nicht bekannt, wie viele Todesurteile gefällt und vollstreckt werden, oder versuchen, das wahre Ausmaß zu verschleiern. Im Widerspruch dazu halten ihre Regierungen die Todesstrafe für unabdingbar, um vor schweren Straftaten abzuschrecken. Der UN-Sonderberichterstatter äußerte sich hierzu wie folgt: „Mangelnde Transparenz vermeidet die öffentliche Diskussion über die Todesstrafe, mag sein, dass genau dies gelegentlich die Absicht ist.“ Gängige Praxis sind heimliche Hinrichtungen zum Beispiel in Japan: Erst Stunden vor der Vollstreckung des Todesurteils wird der Verurteilte in Kenntnis gesetzt, die Angehörigen werden überhaupt nicht informiert. In China und Vietnam ist die Anzahl der Todesurteile und Hinrichtungen ein Staatsgeheimnis und auch in der Mongolei sind Hinrichtungen geheim. Dazu erklärte der mongolische Präsident: „Bei der Vorbereitung dieser Rede heute vor dem Parlament habe ich Informationen von zuständigen Organisationen und Beamten erhalten. Es gibt Widersprüche in ihren Daten über die Todesstrafe. Das ist eine der Angelegenheiten, die mir ernsthaft Sorgen macht.“ Eine öffentliche Debatte über die Todesstrafe ist überhaupt nicht möglich, wenn Staaten ihrer Bevölkerung wesentliche Informationen vorenthalten. Ein erster Schritt in Richtung Abschaffung wird dadurch verhindert.

Auf internationaler Ebene konnten die Vereinten Nationen Erfolge erzielen. Ende 2007 wurde eine Resolution von der Generalversammlung, in der jedes Mitgliedsland eine Stimme hat, mit 99 zu 52 Stimmen angenommen, 33 enthielten sich. In dieser Resolution wurde ein weltweiter „Hinrichtungsstopp als erster Schritt hin zu einer vollständigen Abschaffung“ gefordert und die Anwendung der Todesstrafe verurteilt. Da eine Resolution nicht rechtlich bindend ist, erscheint sie zunächst wenig wirksam, zumal darauf verzichtet wurde, eine vollständige Abschaffung zu fordern, um die notwendige Mehrheit zu bekommen. Jedoch waren 1994 und 1998 ähnliche Resolutionen gescheitert, insofern war im Voraus ein weiteres Scheitern befürchtet worden. Erfolg hatte der Antrag in diesem Fall vor allem, weil sich ein breites Bündnis gebildet hatte und viele nicht-europäische Staaten zu den Antragstellern gehörten. Die vorherigen Initiativen scheiterten unter anderem deshalb, weil Europa vorgeworfen wurde, andere Länder mit westlichen Werten zu bevormunden. In der Resolution werden alle Länder aufgefordert, dem Generalsekretär über die Anwendung der Todesstrafe zu berichten. Außerdem wurde festgelegt, dass die Generalversammlung das Thema in einer Sitzung im folgenden Jahr wieder aufgreift. Eine weitere Resolution ging 2008 daraus hervor. Nun soll alle zwei Jahre darüber debattiert werden, also das nächste Mal Ende dieses Jahres. Dies ist die übliche Vorgehensweise der Vereinten Nationen. Zunächst wird eine relativ schwache Resolution beschlossen, der dann nach und nach schärfer formulierte Er- klärungen folgen. Dieser Prozess könnte in einen Vertrag münden. Im Unterschied zu einer Resolution ist die Verbindlichkeit eines Vertrages viel größer, bei Nicht- einhaltung besteht die Möglichkeit, einen Staat zu rügen.

Der mongolische Präsident hat sich bei seiner Initiative unter anderem auf diese Resolution berufen. Während die Mongolei 2007 noch gegen die Resolution gestimmt hat, ist der im letzten Jahr gewählte Präsident gegen die Todesstrafe. Dieser Schritt ist bemerkenswert, er könnte auch andere Länder der Region dazu veranlassen, einen Hinrichtungsstopp zu verkünden.

Die Todesstrafe verletzt das Recht auf Leben, welches als Voraussetzung für alle weiteren Menschenrechte angesehen werden kann. Sie wird von Staaten als ultimative Machtdemonstration eingesetzt und sagt viel über das Verhältnis zwischen Bürger und Staat aus. Staaten können nicht gleichzeitig die Menschenrechte achten und Todesurteile verhängen und vollstrecken. Der mongolische Präsident Tsakhia Elbegdorj sagte dazu: „Ich will ein Präsident sein, der seinen Bürgern sagen kann: Ich werde Euch unter keinen Umständen eures Lebens berauben, wissentlich, im Namen des Staates.“ Das Recht auf Leben ist ein vorstaatliches Recht, unabhängig davon, ob es als von Gott gegeben oder von Natur aus dem Menschen innewohnendes Recht angesehen wird. Die Todesstrafe ist eine Vergeltung von Gewalt mit Gewalt, sie behebt nicht die gesellschaftlichen Ursachen, die viel komplexer und vielschichtiger sind. Eine bessere Ausbildung der Polizei, Reduzierung von Armut und bessere Bildung wären mögliche Lösungsansätze für ein Gewaltproblem in einem Land. Doch für viele Politiker ist es einfacher, sich auf die Todesstrafe zu berufen und so den Anschein zu erwecken, der Staat greife hart durch. In Ländern mit Todesstrafe ist die Kriminalität nicht geringer. Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben, führen sie sehr selten wieder ein. Das liegt unter anderem daran, dass keine negativen Erfahrungen damit gemacht werden, das heißt, dass es nach der Abschaffung zu keinem Anstieg der Kriminalität kommt.

In manchen Ländern wird eine Unterschrift des Präsidenten oder die Zustimmung des Parlaments benötigt, um ein Todesurteil zu vollstrecken. Um sich nicht persönlich schuldig zu machen, verweigern manche der zuständigen Personen ihre Zustimmung grundsätzlich. Daher besteht in vielen Staaten aktuell ein offizieller oder inoffizieller Hinrichtungsstopp. Dies ist jedoch ein fragiler Zustand, da Exekutionen nach einem Regierungswechsel leicht wieder aufgenommen werden können, wie sich aktuell in Taiwan gezeigt hat. Dort wurden Ende April 2010 vier Menschen exekutiert und das seit 2005 bestehende Hinrichtungsmoratorium beendet. Kurz zuvor war die taiwanesische Justizministerin, die sich geweigert hatte, während ihrer Amtszeit einen Hinrichtungsbefehl zu unterzeichnen, zurückgetreten.

Dennoch wurden in den letzten Jahren enorme Erfolge bei der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe erzielt. Amnesty International hofft, dass sich der Trend weiter fortsetzen wird. Zum ersten Mal in der Geschichte wurde in Europa im Jahr 2009 keine einzige Hinrichtung mehr durchgeführt. Inzwischen wird es für Staaten, die die Todesstrafe anwenden, immer schwieriger, sich gegenüber der internationalen Gemeinschaft zu rechtfertigen. Eine Welt ohne Todesstrafe rückt damit in erreichbare Nähe.

Hannes Ströbel


Buchrezension

Die NATO - eine terroristische Vereinigung?

Zunehmend zeigt sich, „dass die Anti-Terror-Allianz selber in Terror verwickelt ist“ – so Daniele Ganser, der am Historischen Seminar der Universität Basel lehrt und dessen Forschungsschwerpunkte Friedensforschung, Geostrategie, verdeckte Kriegsführung, Ressourcenkämpfe und Wirtschaftspolitik sind. In seinem Buch über die NATO-Geheimarmeen in Europa weist er nach, dass NATO- Organisationen im Verbund mit CIA und MI6 für „terroristische“ Anschläge in Europa verantwortlich sind.Jedes sechste Kind in Deutschland ist von Armut betroffen. Doch Armut bedeutet nicht nur materiellen Mangel, sondern hat auch weit reichende Folgen für Gesundheit, Bildung und Zukunftschancen der Kinder.

"Bei den NATO-Geheimarmeen ist man natürlich als Forscher dadurch frappiert und überrascht, dass man sieht, dass Steuergelder, welche an den Staat bezahlt werden, zum Teil dafür eingesetzt wurden, um Geheimarmeen aufzubauen, welche wiederum mit rechtsextremen Terroristen zusammengearbeitet haben und dann wieder die Steuerzahler, die unschuldigen Bürger, in Terroranschlägen getötet haben; das heißt, dass der Staat zum Teil Bürger geopfert hat, um einen politischen Feind zu diffamieren und zu schwächen", so Ganser in einem Radio-Interview im Schweizer Radio DRS.

Nach dem Zweiten Weltkrieg sicherten die USA sich Westeuropa als Einflusssphäre. Im Kampf gegen den Kommunismus setzten sie nicht nur in Lateinamerika faschistische Diktaturen ein, sondern unterstützten auch die Regime in Portugal und Spanien und rechtsgerichtete Putsche oder Putschversuche in Italien, Frankreich, Griechenland und der Türkei; einer Bedrohung der militärischen Allianz von innen wurde durch Manipulation und Kontrolle der westeuropäischen Demokratien vorgebeugt – deren angebliche Souveränität und Unabhängigkeit war somit illusorisch. Die Verbindung zu rechtsextremen Terroristen führte in verschiedenen Ländern zu Terroranschlägen, Folterungen, Staatsstreichen und anderen Gewalttaten: „Indem die Geheimarmeen zusammen mit überzeugten rechtsradikalen Terroristen unschuldige Bürger auf Marktplätzen oder in Supermärkten töteten und die Verbrechen dann den Kommunisten in die Schuhe schoben, machten sie die Ängste der Strategen des Pentagons zu den Ängsten der europäischen Bürger.“ Im Jahr 1966 wurde erstmals die Existenz von geheimen NATO-Protokollen bekannt, in denen sich die Geheimdienste der unterzeichnenden Länder verpflichteten zu verhindern, die kommunistischen Parteien an die Macht kommen zu lassen. 1990, als der Kalte Krieg endete, zwangen juristische Untersuchungen über Terrorismus den italienischen Premierminister Giulio Andreotti, die Existenz eines bis dahin weitgehend unbekannten antikommunistischen Netzwerks zu bestätigen – in Italien wurde diese geheime sog. „Stay-behind“-Armee als „Gladio“ (Schwert) bekannt. Nach der Aufdeckung in Italien überschritt der Skandal schnell die italienische Grenze. Es wurde bekannt, dass nach dem Zweiten Weltkrieg in allen NATO-Staaten und ebenso in den vier neutralen Staaten Schweden, Finnland, Österreich und Schweiz geheime Armeen aufgebaut worden waren, um den Kommunismus zu bekämpfen. Koordiniert wurden sie von der NATO; mit Waffen, Sprengstoff und Kommunikationsmitteln, welche in Verstecken in Wäldern, auf Wiesen und in unterirdischen Bunkern in ganz Westeuropa verborgen wurden, statteten sie die Geheimdienste der USA und Englands, CIA und MI6, aus.

Ursprünglich gebildet, um im Falle einer sowjetischen Besetzung den Widerstand zu organisieren, griff das Netzwerk auch ohne sowjetische Invasion zu den Waffen und focht in vielen Ländern einen geheimen Kampf gegen die politischen Kräfte der Linken. Da die geheimen Soldaten in den strikt antikommunistischen Teilen der Gesellschaft rekrutiert wurden, bestanden sie zu einem großen Teil aus Rechtsextremen, in Deutschland etwa aus ehemaligen Mitgliedern der SS – Hitlers General Reinhard Gehlen etwa hatte sich in den Augen der USA durch Folter, Verhöre und Mord durch Verhungernlassen von etwa vier Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen ausgezeichnet; seine so erlangten Daten über die UdSSR waren so nützlich, dass Gehlen zum ersten Chef des deutschen Geheimdienstes in der BRD („Organisation Gehlen“, seit 1956 „Bundesnachrichtendienst“) wurde, den er mit vielen Mitarbeitern aus seinem Nazi-Netzwerk aufbaute. Angehörige der geheimen Netzwerke wurden in den USA und in England ausgebildet, und ausgewählte Offiziere in der berüchtigten „School of the Americas“ (SOA), wo sie nach den Direktiven des Field Manual 30-31 ausgebildet wurden. Dieses Handbuch gibt Ratschläge für Aktionen im Bereich von Sabotage, Bombardierung, Tötungen, Folter, Terror und Wahlfälschungen. Außerdem enthält es die Anordnung an die Geheimsoldaten, in Friedenszeiten Gewaltakte auszuführen und diese dann Kommunisten anzulasten, sowie Unterrichtungen darüber, wie linke Bewegungen unterwandert und dazu gedrängt werden können, Gewalt anzuwenden.

Bisher unerforscht war, wie die Geheimarmeen zu einer „Quelle des Terrors“ wurden. Nach wie vor ist Forschung in diesem Bereich nötig, doch leistet das Buch von Daniele Ganser einen großen Beitrag. Ganser hält fest: „Die geheimen Armeen, wie die nunmehr zugänglichen sekundären Quellen vermuten lassen, waren an einer ganzen Reihe terroristischer Operationen und Verletzungen der Menschenrechte beteiligt, die sie den Kommunisten in die Schuhe schoben, um die Linke bei den Wahlen zu diskreditieren und zu schwächen. Die Operationen zielten immer darauf ab, unter der Bevölkerung möglichst viel Angst zu schüren. Das reichte von Bombenmassakern in Eisenbahnen und auf Märkten (Italien) über die Anwendung systematischer Folterung von Regimegegnern (Türkei), die Unterstützung rechtsradikaler Staatsstreiche (Griechenland und Türkei) bis hin zur Zerschlagung oppositioneller Gruppen (Spanien und Portugal).“

Beispiel Italien

In Italien war „Gladio“ an zwei „stillen“ Staatsstreichen beteiligt und kooperierte während Italiens Erster Republik eng mit der ebenfalls durch die USA finanzierten Parallelregierung „Propaganda Due“ (P2). Nixons nationaler Sicherheitsberater Henry Kissinger und sein militärischer Berater Alexander Haig, Kommandeur der Truppen in Vietnam und später SACEUR der NATO (Oberbefehlshaber der US-Truppen in Europa), beauftragten den P2-Sekretär Licio Gelli – vormals faschistisches Schwarzhemd und Oberstabsfeldwebel in der Division Hermann Göring der SS – 1969, 400 hochrangige italienische Offiziere und NATO-Offiziere für seine Loge anzuwerben. Mitglieder der Loge – darunter Silvio Berlusconi – besetzten nach und nach alle wichtigen Positionen im Staat und bildeten eine Parallelregierung, die in die terroristischen Aktivitäten der „Gladio“ verstrickt war. Im Zeitraum zwischen 1969 und 1987 gab es in Italien 14.591 politisch motivierte Gewaltakte mit 491 Toten und 1.181 Verletzten. Die Gewalttaten fanden am 2. August 1980 ihren Höhepunkt, als eine gewaltige Explosion den Warteraum der zweiten Klasse des Bahnhofs in Bologna erschütterte – 85 Menschen wurden getötet, weitere 200 schwer verletzt. Eine italienische parlamentarische Untersuchungskommission, die „Gladio“ und die Terroranschläge in Italien untersuchte, zog im Jahr 2000 den Schluss: „Diese Massaker, diese Bomben, diese militärischen Aktionen wurden von Männern innerhalb italienischer staatlicher Einrichtungen organisiert oder gefördert oder unterstützt und, wie kürzlich aufgedeckt wurde, auch von Männern aus dem Umfeld der Geheimdienste der USA.“ Zum Zweck der Durchführung der Anschläge wurde die kommunistische Stadtguerilla der „Roten Brigaden“ von rechtsextremen „Gladiatoren“ unterwandert und instrumentalisiert. Die Entführung und Ermordung des ehemaligen Ministerpräsidenten Aldo Moro 1978, die bisher als „Höhepunkt des italienischen Linksextremismus“ angesehen wurde, wurde also von „Gladio“ durchgeführt, nachdem Kissinger, nun US-Außenminister, eine kaum verhohlene Morddrohung gegen ihn ausgesprochen hatte – der Christdemokrat Moro hatte es gewagt, eine Koalition mit der Kommunistischen Partei in Erwägung zu ziehen und sich für einen NATO-Austritt Italiens ausgesprochen. Der rechtsextreme Terrorist Vinciguerra, der im Auftrag von „Gladio“ und aufgrund seiner politischen Überzeugung getötet hatte, sagte aus: „Man musste Zivilisten angreifen, die Menschen, Frauen, Kinder, unschuldige Menschen, unbekannte Menschen, die weit von jeglichem politischen Spiel entfernt waren. Der Grund war ganz einfach. Man wollte diese Menschen, die italienische Öffentlichkeit dazu bringen, sich an den Staat zu wenden, um höhere Sicherheit zu fordern. Dies ist die politische Logik, die hinter all diesen Massakern und Bombenattentaten steht, die ungesühnt bleiben, weil der Staat sich nicht selbst schuldig sprechen kann oder sich selbst für das, was geschehen ist, verantwortlich machen kann.“

Es ist nicht vorbei

Die NATO sowie die europäischen Regierungen zeichnen sich in diesen Affären bisher vor allem durch Lügen und Vertuschen, nicht durch Aufklärung aus. Sie behaupteten, die geheimen Netzwerke seien nach dem Ende des Kalten Krieges aufgelöst worden. Ganser macht aber darauf aufmerksam, dass noch 1995 in der BRD und 1996 in Österreich Waffenverstecke gefunden wurden, und in der Türkei seien die Paramilitärs der Geheimarmee „wie ein Krebsgeschwür so tief in das türkische System eingebettet, dass sie nicht einfach aufgelöst werden konnten.“

Ganser warnt: Die „geheime Regierung, wie sie sich in den Vereinigten Staaten und in Teilen Westeuropas manifestiert hat“, habe „unkontrollierte Gewalt gegen gesellschaftliche Gruppen“ und „Massenmanipulation ganzer Länder oder Kontinente“ zur Folge. Die destruktive Spirale von Manipulation, Angst und Gewalt habe nicht mit dem Zerfall der Sowjetunion und der Entdeckung der Geheimarmeen im Jahr 1990 geendet, sondern im Gegenteil an Eigendynamik gewonnen. Das Feindbild Kommunismus wurde durch das Feinbild Islamismus ersetzt, meint Ganser und verweist auf die Kritiker, die Aufklärung über 9/11 und die Anschläge in London und Madrid fordern und argumentieren, dass auch hier „aus geostrategischen Gründen manipuliert“ worden sei.

Matthias Rude


Honduras

Zwei Menschenrechter berichten

Kilometerlange Demonstrationszüge gegen die Putschisten

Ein Präsident, der bei Nacht und Nebel entführt wird, eine fingierte Rücktrittserklärung, ein Put-schistenregime, das gegen jegliche Opposition mit Gewalt vorgeht, eine Wahl unter undemokratischen Bedingungen, ein Volk, das sich dies alles nicht mehr bieten lassen will, – und zwei Menschenrechtler, die erreichen möchten, dass die EU-Staaten verantwortlich handeln und vor dem Unrecht in ihrem Land nicht die Augen verschließen: Die honduranischen Menschenrechtsaktivisten Bertha Oliva und Jesús Garza berichteten bei einer Tour durch Europa im Frühjahr 2010 über die Lage in ihrem Land nach dem Militärputsch.

Bertha Oliva und Jesús Garza bereisten nicht nur europäische Großstädte wie Brüssel, Hamburg, Berlin, Wien und Genf, sondern informierten am 26. Februar 2010 auch in Tübingen über die Entwicklung nach dem Militärputsch in Honduras am 28. Juni 2009 und die aktuelle Situation nach den Wahlen am 29. November desselben Jahres. Der Informationsabend wurde von der Tübinger Amnesty-Hochschulgruppe mit-organisiert und stand unter dem Thema „Zur Lage der Menschenrechte und Perspektiven der Demokratiebewegung in Honduras“.

Um die jetzige Situation in Honduras zu erklären, ging Jesús Garza in seinen Ausführungen zurück ins Jahr 2005, als Zelaya ins Präsidentenamt gewählt und damit der zunehmende Einfluss großer Industrieunternehmen auf die Politik gestoppt wurde. Mit zahlreichen sozialen Programmen, Umweltschutzmaßnahmen und dem Beitritt zum lateinamerikanischen linken Staatenbündnis „Alba“ machte sich der neue Präsident die politische und wirtschaftliche Elite sowie die Armee zum Feind. Zum Ärgernis von Firmen wie Texaco, Esso oder Shell unterschrieb er ein Abkommen mit Venezuela über günstige Erdöllieferungen.

Hindernisse zur Umsetzung seiner sozialen Programme sah Zelaya in der Verfassung, so Jesús Garza. Daher wollte er am 28. Juni 2009 eine Volksbefragung durchführen, bei der entschieden werden sollte, ob bei der nächsten Wahl nicht nur wie geplant drei Urnen – nämlich zur Wahl des Bürgermeisters, des Präsidenten und der Parlamentsabgeordneten – aufgestellt werden, sondern noch eine vierte Wahlurne für die Frage, ob eine verfassungsgebende Versammlung einberufen werden solle. Wegen des nur noch sehr geringen Rückhalts im Politik- und Wirtschaftsapparat suchte Zelaya mit seiner Kampagne „Vierte Urne” Unterstützung in der Bevölkerung. Nach Ansicht von Jesús Garza ist die Berichterstattung in den Medien falsch, der zufolge Zelaya die Verfassung lediglich deshalb ändern möchte, um seine Amtszeit verlängern zu können. Gegenwärtig beträgt die Amtszeit des Präsidenten in Honduras vier Jahre, ohne Möglichkeit der Wiederwahl. „Die Bourgeoisie begann zu zittern“, als eine vom Industrieverband durchgeführte Umfrage ergab, dass 69% der Bevölkerung dafür sind, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. Der Verband rief die Medien dazu auf, ihren Feldzug gegen Zelaya zu verstärken. Das Militär folgte nicht mehr den Weisungen Zelayas. Als dieser den Militärchef entlassen wollte, stellte sich auch das Oberste Gericht gegen den Präsidenten. Am 28. Juni um die Mittagszeit erklärte nach einem vermutlich absichtlich herbeigeführten vierstündigen Stromausfall der Parlamentsvorsitzende Roberto Micheletti im Fernsehen, er habe das Amt des Präsidenten übernommen. „Der Parlamentsvorsitzende wurde also zum Staatspräsidenten und der Parlamentssekretär zum neuen Vorsitzenden ernannt“, empörte sich Jesús Garza. Es wurde eine angeblich von Zelaya verfasste Erklärung verlesen, der zufolge er aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen das Parlament bittet, seinen Rücktritt und den seines Kabinetts zu akzeptieren. In Wirklichkeit war der Präsident bei Morgengrauen gewaltsam von einem Militärkommando aus seinem Haus entführt und – noch im Schlafanzug – nach Costa Rica ausgeflogen worden.

Obwohl versucht wurde, jeglichen Widerstand in der Bevölkerung durch Anwendung von Gewalt zu unterdrücken, gab es täglich Großdemonstrationen gegen den Staatsstreich. Am 15. September 2009, dem Unabhängigkeitstag von Honduras, waren mindestens drei Millionen Demonstranten auf der Straße. Nach Ansicht von Bertha Oliva ging die Rechnung der Putschisten nicht auf: Sie hätten gehofft, durch das äußerst gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die Demonstranten würde der Protest nur wenige Tage anhalten. Aber je stärker die Repressionen wurden, desto mehr Menschen schlossen sich der Widerstandsbewegung an. Mittlerweile ist „das Volk gut organisiert“, so Bertha Oliva.

Der Preis für den Widerstand ist allerdings hoch: Seit Beginn der Unruhen wurden zahlreiche Oppositionelle willkürlich verhaftet, misshandelt oder ermordet, viele von ihnen sind verschwunden. Mehrere Frauen wurden vergewaltigt. Besonders Menschenrechtler sind stark gefährdet, aber auch Lehrer und Landarbeiter, die eine Verbesserung ihrer Situation fordern, stehen im Visier der Sicherheitskräfte.

Bei den Wahlen am 29. November 2009 wurde Porfirio Lobo zum neuen Präsidenten gewählt. „Eine Farce“, urteilte Bertha Oliva, hatten die Wahlen doch unter dem undemokratischen Regime Michelettis stattgefunden und 70% der Honduraner aus Protest gegen die Putschisten oder aus Angst vor den brutalen Übergriffen von Militär- und Polizeipatrouillen gar nicht an der Wahl teilgenommen. Das Vorgehen der Putschisten hat die Menschen politisiert. Sie hoffen auf eine Verfassungsänderung, die dem Volk zugute kommt, die allen sozialen Gruppen mehr Mitspracherecht garantiert und damit die Macht der reichen Oberschicht beschneidet. Gegen die Amtseinführung des neuen Präsidenten Lobo am 27. Januar 2010 demonstrierten 300.000 bis zu einer halben Million Menschen. Durch die Hauptstadt Tegucigalpa zog ein sieben Kilometer langer Zug von Demonstranten. Auch in anderen Städten gab es massiven Widerstand. In diesem Zusammenhang betonte Jesús Garza, dass die Widerstandsbewegung FNRP für gewaltfreien Widerstand steht: „Friedliche Proteste sind unsere stärkste Waffe.“ Er befürchtet aber, Drogenhändler und europäische Waffenhändler könnten den Konflikt für ihre Interessen ausnutzen und die friedliche Bewegung in eine bewaffnete Auseinandersetzung umfunktionieren.

Bertha Oliva kritisierte, dass in den regierungsnahen Medien die Verbrechen gegen die Widerstandsbewegung auf die hohe Kriminalität in Honduras geschoben werden, sie hätten angeblich nichts mit der neuen Regierung zu tun. Bei Amtsantritt hatte der neue Präsident Porfi-rio Lobo zwar versprochen, die Menschenrechte zu achten, aber bereits innerhalb seines ersten Amtsmonats kamen mindestens sechs Mitglieder des Widerstands gewaltsam ums Leben. Es gibt keine juristische Untersuchung solcher Vorfälle. Beweise werden verwischt, forensische Untersuchungen nicht durchgeführt. Damit fehlt die rechtliche Handhabe, um gegen die Gewalttaten vorzugehen. Der Menschenrechtsbeauftragte der Regierung streitet die Verbrechen ab.

Bertha Oliva wies ausdrücklich darauf hin, dass sie weder eine Anhängerin des abgesetzten Präsidenten Zelaya noch eine Kommunistin sei, sondern überzeugte Verteidigerin von Menschenrechten. Seit dem Putsch hat ihre Menschenrechtsorganisation zahlreiche Morde und Tausende Menschenrechtsverletzungen dokumentiert. Bertha Oliva zeigte Bilder von Ermordeten und erzählte deren Geschichte.

Anfang Dezember letzten Jahres wurde zum Beispiel der Menschenrechtsaktivist Walter Orlando Tróchez auf dem Nachhauseweg im Zentrum von Tegucigalpa aus einem vorbeifahrenden Wagen heraus erschossen. Kurz zuvor hatte er Amnesty International berichtet, er sei bei einem Entführungsversuch misshandelt und über Personen befragt worden, die die neue Regierung ablehnen. Schließlich habe man ihn aus dem Auto geworfen. Der Gewerkschaftsführer Jairo Sanchez wurde während einer Demonstration im Oktober 2009 von Polizisten angeschossen. Nach mehreren Notoperationen starb er im Krankenhaus. Die Polizisten hatten direkt in sein Gesicht gezielt. Eine Lehrerin und ihr Mann, die die Tat gefilmt hatten, wurden ebenfalls erschossen.

Auch zwei weitere Widerstands-aktivisten, Carlos Roberto Turcios Maldonado und Olga Osiris Uclés, bezahlten mit ihrem Leben. Maldonado wurde im Dezember letzten Jahres entführt und ermordet. Uclés starb bei einer Demonstration durch den exzessiven Einsatz von Tränen-gas. Ihrer Tochter, die beim Obersten Gericht arbeitet, wurde unter Androhungen verboten, darüber zu sprechen.

Ein weiteres Tränengasopfer ist die junge Wendy Elisabeth Dávila. Sie hatte an Demonstrationen vor der brasilianischen Botschaft teilgenommen, in die der nach seiner Entführung zurückgekehrte ehemalige Präsident Zelaya geflüchtet war. Sicherheitskräfte trieben die De-monstranten unter starkem Einsatz von Tränengas auseinander. Wendy war Asthmatikerin und starb am 27. September 2009 vermutlich an den Folgen des Tränengases.

Bertha Oliva und Jesús Garza appellieren an die Europäische Union, die unrechtmäßig zustande gekommene Regierung nicht zu tolerieren. Noch hat die EU die Regierung von Präsident Porfirio Lobo nicht offiziell anerkannt, allerdings wurde er zur Fortsetzung der Verhandlungen für ein so genanntes Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den zentralamerikanischen Staaten Ende Februar 2010 nach Brüssel eingeladen. Zentraler Punkt dieses Abkommens ist ein Freihandelsvertrag. Gegner kritisieren die neoliberale Ausrichtung des Abkommens.

Lobo sei kein demokratisch gewählter Präsident, daher hätte er auf keinen Fall von der Europäischen Union zu den Vertragsverhandlung eingeladen werden dürfen, so Garza. Das Verhalten Spaniens, das zurzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, bezeichnete er als „Heuchelei“. Die spanische Regierung hat im Februar dieses Jahres Porfirio Lobo als Präsident von Honduras anerkannt und ihn zum EU-Lateinamerikagipfel Mitte Mai in Madrid eingeladen, wo sich die Staaten nach dreijähriger Verhandlungszeit auf einen Vertragstext für das Assoziierungsabkommen einigten. Im europäischen Vergleich halten spanische Unternehmen den größten Marktanteil in Zentralamerika. Jesús Garza kritisierte das „unverantwortliche Verhalten der spanischen Regierung“, wirtschaftliche Interessen würden dem politischen Dialog vorgezogen. Er bat darum, Protestschreiben an die EU zu schicken.

Eva Scheerer